Impfausnahmezertifikat
Das Impfausnahmezertifikat bescheinigt das Vorliegen einer Ausnahme von der Impfpflicht. Folgende Menschen können es erhalten:
- Schwangere,
- Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit mit einem zentral zugelassenen Impfstoff geimpft werden können,
- Personen, bei denen aus medizinischen Gründen keine ausreichende Immunantwort auf eine Impfung gegen COVID-19 zu erwarten ist und
- Personen, die nach zumindest dreimaliger Impfung gegen COVID-19 keine Immunantwort auf die Impfung ausgebildet haben.
Nähere Informationen finden Sie unter Impfpflicht: Häufig gestellte Fragen – Ausnahmen von der Impfpflicht.
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zuletzt aktualisiert 03.05.2022
Erstellt durch Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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