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Nikotinsucht / Rauchstopp: Beratung & Hilfe

Hier finden Sie einen Überblick, bei welchen Einrichtungen eine Raucherberatung für den Rauchstopp bzw. eine ambulante oder stationäre Raucherentwöhnung bei Nikotinsucht angeboten wird, sowie einen Hinweis auf mögliche Kosten.

Angebote für Raucherentwöhnung

  • Rauchfrei-Telefon: Eine Initiative der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Länder und BMSGPK; betrieben von der Österreichischen Gesundheitskasse. Unter der Nummer 0800 810 013 (kostenlos) bieten erfahrene klinische und Gesundheitspsychologinnen/-psychologen Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 telefonische Beratung und Begleitung beim Rauchstopp. Das Rauchfrei-Telefon-Team unterstützt Sie auch dabei, das passende Entwöhnungsangebot in Ihrer Umgebung zu finden. Eine Liste mit Beratungsstellen und Adressen für ambulante und stationäre Raucherentwöhnung finden Sie unter www.rauchfrei.at.
  • Rauchfrei App: Ein kostenloses Angebot des Rauchfrei Telefons. Die App vermittelt konkrete Hilfestellungen in allen Phasen der Verhaltensänderung, persönliche Motivations- und Risikofaktoren werden berücksichtigt. Mit Tools wie z.B. Motivwaage, Rauchprotokoll etc. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rauchfreiapp.at.
  • Ambulante Raucherentwöhnung: Die Krankenkassen bieten in ihren Einrichtungen Beratung und ambulante Tabakentwöhnungsprogramme an. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse, teilweise besteht ein Selbstbehalt. Die Kosten für eine eventuelle medikamentöse Unterstützung sind selbst zu bezahlen. Die aktuellen Angebote finden Sie direkt bei den einzelnen Krankenkassen bzw. können Sie auch beim Rauchfrei Telefon erfragen. Eine ambulante Raucherentwöhnung wird auch von spezialisierten Instituten, z.B. Nikotin Institut, angeboten.
  • Stationäre Tabakentwöhnung in spezialisierten Einrichtungen: Dabei handelt es sich meist um einen mehrwöchigen „Kuraufenthalt“ mit speziellen Entwöhnungsprogrammen. Unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel Folgeerkrankung COPD, starke Abhängigkeit) übernimmt die jeweilige Krankenkasse die Kosten bis auf den Selbstbehalt. Dafür muss jedoch im Vorfeld gemeinsam mit der Hausärztin/dem Hausarzt oder der Lungenfachärztin/dem Lungenfacharzt ein Antrag auf „Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt“ gestellt werden.
  • Niedergelassene Ärztinnen/Ärzte mit der Zusatzqualifikation Raucherentwöhnung finden Sie unter Arztsuche. Eine einmalige Beratung bei der Vorsorgeuntersuchung mit Weitervermittlung an das Rauchfrei Telefon ist für Patientinnen/Patienten kostenlos möglich. Die Raucherentwöhnung bei einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt wird von den Krankenkassen nicht bezahlt.
  • Spezialisierte Psychologinnen/Psychologen: Vertragspsychologinnen und Vertragspsychologen können die Kosten einer Raucherdiagnostik mit der Krankenkasse rückverrechnen. Dafür ist eine ärztliche Überweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik mit der Verdachtsdiagnose „Nikotinmissbrauch“, „Nikotinabhängigkeit“ notwendig. Spezialisierte Psychologinnen/Psychologen (Raucherbehandlung, Raucherentwöhnung) finden Sie unter: www.psychnet.at. Hier erhalten Sie auch eine Liste aller Psychologinnen und Psychologen mit Kassenvertrag. Die klinisch-psychologische Behandlung zur Raucherentwöhnung bei niedergelassenen Psychologinnen/Psychologen müssen Klientinnen/Klienten selbst bezahlen.
  • Auch Selbsthilfegruppen bieten eine Unterstützung beim Rauchstopp.
    Selbsthilfegruppen in Ihrer Umgebung zum Thema Raucherentwöhnung finden Sie unter Suche nach Selbsthilfegruppen.

Letzte Aktualisierung: 22. September 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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