Corona-Test auch in der Arztpraxis möglich

28.10.2020

Seit 22.10. können sich krankenversicherte Personen auch bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Voraussetzung ist, dass die zu testende Person selbst Symptome aufweist, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hinweisen. Zweite Voraussetzung ist die Bereitschaft von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten mitzumachen, da dies freiwillig ist. Grundlage ist eine Verordnung des Gesundheitsministeriums, die seit 22.10. in Kraft ist.

Informationen zu allen Testangeboten finden Sie unter Corona-Test: Angebote und Regelungen.

Bei niedergelassen Ärztinnen und Ärzten werden zur Abklärung von Symptomen zunächst Antigentests durchgeführt. Diese Tests liefern ein Ergebnis bereits in rund 20 Minuten. Ein positiver Antigentest gilt als COVID-19-Verdachtsfall und muss unverzüglich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Bis auf weiteres müssen positive Ergebnisse von Antigentests zudem mittels PCR-Test bestätigt werden. Die Kosten für die Tests werden vom Bund übernommen und über die ÖGK abgerechnet.

Telefonische Abklärung und Terminvereinbarung erforderlich

Ausreichend Schutz in der Ordination für Patientinnen/Patienten und Gesundheitspersonal sollen verschiedene Maßnahmen gewährleisten. Die empfohlenen Schutzmaßnahmen für die hausärztliche Primärversorgung während der Pandemie wurden u.a. von der Ärztekammer, der Österreichischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (ÖGAM) und der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) ausgearbeitet.

Für die Durchführung eines Tests im niedergelassenen Bereich ist grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Darüber hinaus hat der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin dafür Sorge zu tragen, dass eine räumliche oder zeitliche Trennung von SARS-CoV-2-krankheitsverdächtigen Personen sowohl untereinander als auch von den sonstigen Patientinnen und Patienten stattfindet. Dies kann beispielsweise durch eigens festgelegte Ordinationszeiten (am Rande oder außerhalb der üblichen Ordinationszeit) oder durch eine räumliche Trennung der Warte- und Behandlungsräume von den „normalen“ Räumen erfolgen.

Ärztinnen/Ärzte nehmen freiwillig teil

Die Teilnahme der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte an diesem Testprogramm erfolgt auf freiwilliger Basis. Gesundheitsminister Rudolf Anschober erklärt: „Ärztinnen und Ärzte können Antigentests entweder über die Bundesländer direkt, über ihre üblichen Kanäle zur Beschaffung zusätzlichen Ordinationsbedarfs oder über die Landesärztekammern beziehen.“

Dr. Christoph Dachs, Präsident ÖGAM: „Die ÖGAM (Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin) begrüßt die Einführung der Antigentests. Es erleichtert uns den Umgang mit Covid-19-Verdachtsfällen in der Praxis durch ein zeitnahes Ergebnis. Das führt wiederum zu einer qualitativ besseren Versorgung des Patienten, da wir sehr rasch eine Differenzialdiagnose stellen können und dementsprechend auch behandeln. Das ist gelebte hausärztliche Praxis."

Antigentest: Was ist das?

Anders als beim PCR-Test werden mit Anitgentests nicht das Erbmaterial des Virus, sondern bestimmte Oberflächenproteine des Virus (Antigene) nachgewiesen. Im Unterschied zum PCR-Test ist zur Auswertung des Antigentests keine Laborananalyse notwendig. Das Ergebnis liegt wesentlich rascher als beim PCR-Test vor. Antigentests sind im Vergleich zu PCR-Tests allerdings weniger zuverlässig. Zur korrekten Durchführung ist zur Probenentnahme ein Nasen-Rachen-Abstrich notwendig. Die Tests dürfen daher nur durch medizinisches Fachpersonal angewendet werden.

Weitere Infos:

Letzte Aktualisierung: 28. Oktober 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Zurück zum Anfang des Inhaltes