
Auskünfte über besorgniserregende Chemikalien
Die Europäische Chemikalienverordnung REACH soll ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherstellen. REACH trat 2007 in Kraft und regelt Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen diese ab einer Jahrestonne behördlich registrieren. Für besonders besorgniserregende Chemikalien sieht die Verordnung neben der Zulassung auch ein Auskunftsrecht für Konsumentinnen/Konsumenten vor.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 17.01.2019
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