
Regenbogenfamilie
Regenbogenfamilien sind Familien, in denen zumindest ein Elternteil homosexuell ist. Wesentlich häufiger als gemeinhin angenommen gibt es gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern. Da diese Kinder meist aus vorangegangen heterosexuellen Beziehungen stammen, sind sie bei lesbischen Paaren öfter anzutreffen als bei schwulen Paaren . . .
Adoption
Bei der Adoption bestehen keine Unterschiede mehr zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren – dies gilt sowohl für die Stiefkind- als auch die Fremdkindadoption.
Künstliche Befruchtung
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Samenspende wird im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) geregelt. Seit Jänner 2015 sind in Österreich Samenbanken für lesbische Paare zugänglich. Alleinstehenden Frauen ist die Annahme von Samenspenden jedoch weiterhin verboten.
Derzeit gibt es noch einen Unterschied zu heterosexuellen Paaren: Nicht beide Frauen gelten automatisch als Eltern, wenn in einer Eingetragenen Partnerschaft eine Frau Mutter wird. Auch die Anerkennungsmöglichkeiten sind auf Kinder beschränkt, die durch medizinisch unterstütze Fortpflanzung gezeugt werden.
Ausführliche Informationen zu Adoption und künstlicher Befruchtung erhalten Sie auf der Website von www.wien.gv.at unter Regenbogenfamilie & Elternschaft.
Pflegekind
Rechtsgrundlage ist das Familienrecht (§ 186 ABGB), das die Möglichkeit bietet, die Pflege eines Kindes zu übernehmen. Dies ist sowohl Einzelpersonen als auch zwei Personen gemeinsam möglich, nach dem Wortlaut des Gesetzes auch zwei Personen des gleichen Geschlechts.
Kinderbetreuungsgeld & Karenz
Es besteht Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Karenzurlaub. Das Kinderbetreuungsgeld kann auch vom gleichgeschlechtlichen Stiefelternteil bezogen werden.
Wohin kann ich mich wenden?
Die erste Anlaufstelle für die Aufnahme eines Adoptivkindes ist die Jugendabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat oder in Wien das Amt für Jugend und Familie Amt für Jugend und Familie. Diese bieten Beratung, Information und Unterstützung bei der Vorbereitung einer Adoption.
Hinweis Adoptionsvermittlung ist in Österreich nur den Jugendämtern und bestimmten von den Jugendämtern beauftragten Vereinen vorbehalten.
Informationen zu Voraussetzungen, Verfahrensablauf und zuständige Stellen finden Sie unter: www.help.gv.at.
Die Möglichkeit der Pflegeelternschaft besteht für homosexuelle Paare in ganz Österreich. Die Vermittlung eines Pflegekindes erfolgt durch das Jugendamt.
Nähere Informationen erhalten Sie unter:
- www.pflegemama.at
- www.pflegepapa.at
- Aufnahme eine Pflegekindes
- Eltern für Kinder Österreich - Informationen, Veranstaltungen, Beratung, Vertretung von Pflegeelterninteressen, Anstellungsträger
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 08.05.2017
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