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Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder

Impfungen sind die wirksamste Maßnahme, um Infektionskrankheiten vorzubeugen. Der  österreichische Impfplan gibt einen Überblick über die empfohlenen Schutzimpfungen für Säuglinge und Kleinkinder. Um die Zahl der Spritzen möglichst gering zu halten, werden meist Kombinationsimpfstoffe angeboten. Der Zeitpunkt der empfohlenen Impfungen wird in Lebensmonaten und -jahren angegeben. Die Impfungen sollten zum frühestmöglichen empfohlenen Zeitpunkt erfolgen, um die besonders gefährdeten Säuglinge und Kleinkinder möglichst bald gegen die entsprechenden Krankheiten zu schützen.

Impfkalender für Säuglinge und Kleinkinder

Hier finden Sie eine Übersicht des Impfkalenders für Säuglinge, Klein- und Schulkinder im Rahmen des kostenfreien Kinderimpfprogramms. Ziel des kostenfreien Impfprogramms ist es, allen in Österreich lebenden Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen zu ermöglichen, ohne dass dafür den Erziehungsberechtigten Kosten erwachsen.

Ausführliche Informationen zu allen empfohlenen Impfungen finden Sie im aktuellen Impfplan. Im Tabellenteil finden Sie allgemein empfohlene Impfungen inklusive Empfehlungen für Nachhol-Impfungen.

Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder

Impfungen fördern die Abwehrreaktion des Immunsystems. Der Körper entwickelt durch sie Antikörper gegen gefährliche Krankheitserreger. Kinder sollten möglichst nach den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums geimpft werden.

Um den Stressfaktor für Säuglinge und Kleinkinder möglichst gering zu halten, gibt es so genannte Kombinationsimpfstoffe. Durch diese wird das Kind gegen mehrere Krankheiten gleichzeitig geimpft. Die Impfungen werden dann im Impfpass des Kindes vermerkt.

Da Impfungen freiwillig durchgeführt werden, entscheiden die Eltern, ob, wann und wogegen ihr Kind geimpft werden soll. Die im österreichischen Impfplan vorgesehenen Impftermine und Impfungen sind Empfehlungen. Wird aus irgendeinem Grund ein Termin versäumt, kann und sollte jede Impfung frühestmöglich nachgeholt werden.

Hinweis

Entsprechend der UN-Konvention vom 20. November 1989 haben Kinder das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar sind. Eltern sind angehalten, Schutzimpfungen bei ihren Kindern vornehmen zu lassen. In der medizinischen Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern entspricht es dem Stand der medizinischen Wissenschaft, Impfungen rechtzeitig zu beginnen, nicht unnötig zu verzögern und zeitgerecht abzuschließen. Zudem soll laut Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jeder Arztbesuch dazu genutzt werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind, und - wo notwendig (d.h. unabhängig davon, wie lange das empfohlene Impfintervall überschritten wurde) - fehlende Impfungen nachzuholen.

Weitere Informationen zum aktuellen Impfplan finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Welche Zeitabstände sind zwischen den Impfungen einzuhalten

Unterschiedliche Lebendimpfstoffe können meist gleichzeitig verabreicht werden, allerdings an verschiedenen Injektionsstellen. Werden sie nicht zeitgleich gegeben, wird ein Mindestabstand von vier Wochen empfohlen.

Totimpfstoffe können ebenfalls gleichzeitig verabreicht werden. Die Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Impfungen, auch Lebendimpfstoffen, ist bei Totimpfstoffen nicht erforderlich.

Ist die Grundimmunisierung abgeschlossen und es wurde der Impfzeitpunkt für weitere Auffrischungsimpfungen versäumt, kann und soll die versäumte Impfung zum ehestmöglichen Termin nachgeholt werden, ein Wiederholen der Grundimmunisierung ist nicht erforderlich. Auch eine für viele Jahre unterbrochene Grundimmunisierung muss nicht neu begonnen werden, wenn zumindest zwei Impfungen im regulären Abstand vorliegen. Das Nachholen der fehlenden dritten Impfung kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, ist das Intervall hier zehn Jahre oder mehr, sollte nach der fehlenden Impfung eine Erfolgskontrolle mittels Titerbestimmung durchgeführt werden. Zur konkreten Vorgangsweise des Nachholens einer fehlenden Impfung berät Sie ihre Ärztin/ihr Arzt.

Ausnahmen hiervon sind Impfungen, die nur in bestimmten Altersgruppen empfohlen sind, wie zum Beispiel die Rotavirus-Schluckimpfung für Säuglinge. Eine weitere Ausnahme sind Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus, bei denen bei Versäumen der Impfung um 20 Jahre und mehr ebenfalls eine Titerkontrolle empfohlen ist.

Vor welchen Krankheiten schützen Impfungen?

Gegen folgende bedeutende Krankheiten können Sie Ihr Kind durch Impfungen schützen:

Die mit * gekennzeichneten Impfungen stehen allen in Österreich lebenden Kindern im Rahmen des Kinderimpfprogramms zu den empfohlenen Zeitpunkten kostenfrei zur Verfügung.

Hinweis

Hier finden Sie den aktuellen Impfplan sowie die Impfbroschüre für Eltern.

Aufklärungspflicht bei Schutzimpfungen

In Österreich gibt es keine Impfpflicht. Die Entscheidung, ob jemand geimpft werden möchte oder nicht, liegt bei jedem selbst oder bei der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist. Um eine Entscheidungsfindung für oder gegen eine Impfung erlangen zu können, bedarf es Information und Aufklärung durch die Ärztin/den Arzt. Vor der Durchführung der Impfung sind Ärztinnen und Ärzte daher verpflichtet den Impfling (bzw. vor Vollendung des 14. Lebensjahres einen Elternteil bzw. die Person, die mit Pflege und Erziehung betraut ist) über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären.

Wo kann ich mein Kind impfen lassen?

Grundsätzlich stehen folgende Impfmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Niedergelassene Kinderärztin und niedergelassener Kinderarzt
  • Niedergelassene Ärztin und niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin
  • Impfstellen der Bundesländer
  • Gesundheitszentren der Sozialversicherung

Hinweis

Die Umsetzung des kostenfreien Kinderimpfprogramms wird jedoch nicht bundesweit einheitlich durchgeführt. Jedes Bundesland regelt für sich, wie und wo Impfungen im Rahmen des kostenfreien Kinderimpfprogramms durchgeführt werden. Nähere Auskünfte erteilen die Landessanitätsdirektionen bzw. die Impfstellen der Bundesländer.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Kosten für durch das kostenfreie österreichische Impfprogramm abgedeckte Impfungen werden gemeinsam von Bund, Ländern und Sozialversicherung übernommen. Auf der Website des BMSGPK erhalten Sie Informationen zum kostenlosen Kinderimpfprogramm.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 29. Juli 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Gesund sein heißt, sich rundum wohlfühlen. Aber welche Lebensgewohnheiten halten den Körper fit und die Seele im Gleichgewicht? Erfahren Sie mehr zu ausgewogener Ernährung, regelmäßiger Bewegung, Psyche, Stress etc. 

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