Zahnfehlstellungen & Zahnspangen

Schätzungsweise leiden rund 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen an Zahnfehlstellungen leiden, die sich unbehandelt längerfristig auf Lebensqualität und Gesundheit auswirken können. Viele Fehlstellungen werden vor allem aus ästhetischen Gründen als störend empfunden. Meistens werden Eltern mit ihren Kindern bei der Kieferorthopädin/beim Kieferorthopäden vorstellig. Aber auch immer mehr Erwachsene wollen eine in der Jugend versäumte kieferorthopädische Therapie nachholen. Dabei liegt der Unterschied darin, dass im Erwachsenenalter lediglich Zahnfehlstellungen behoben werden können, aber keine Fehlentwicklungen der Kiefergröße und -lage. Für deren Therapie müssen die kindlichen Wachstumsphasen genutzt werden.

Gebissfehlentwicklungen können sowohl die Zahnstellung als auch die Lagebeziehung von Ober- und Unterkiefer zueinander betreffen. Mit gezielten Maßnahmen kann bei Kindern die Entstehung von Fehlbildungen frühzeitig verhindert werden. Bereits vorhandene Fehlstellungen können durch verschiedene Methoden idealerweise im Kindesalter und teilweise auch im Erwachsenenalter korrigiert werden.

Wie erfolgt die Diagnose?

Vor jeder kieferorthopädischen Behandlung muss ein genauer Behandlungsplan erstellt werden. Er ist das Ergebnis umfangreicher Analysen von Einzelbefunden, die zu einer umfassenden Diagnose führen. Dazu gehören die Erhebung von Krankheiten, familiären Vorbelastungen und Angewohnheiten (Schnuller, Daumenlutschen etc. ) sowie eine körperliche Untersuchung innerhalb und außerhalb des Mundes, gefolgt von einer Kiefermodellanalyse. Dabei werden nach Abformung von Ober- und Unterkiefer und Festhalten der Bisslage mittels Wachsschablone Modelle aus Hartgips erstellt, anhand derer Art und Ausmaß der Zahnfehlstellung festgestellt und Vermessungen durchgeführt werden können.

Bei Zwangsbissen (Abweichungen des Unterkiefers während des Kieferschlusses durch störende Zahnkontakte) oder bei umfangreichen Fehlstellungen im bleibenden Gebiss (v.a. bei Erwachsenen) ist zusätzlich eine spezielle instrumentelle Funktionsanalyse erforderlich. Weiters werden Röntgenuntersuchungen sowie eine Fotodiagnostik (Gesichts- und Mundfotos) durchgeführt.

Wie können Zahnfehlstellungen vermieden werden?

Von kieferorthopädischer Frühbehandlung spricht man, wenn Behandlungsmaßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung von Gebiss schädigenden Angewohnheiten (Habits) oder bei Anomalien der Zähne bzw. der Kiefer vor dem neunten Lebensjahr ergriffen werden müssen.

Nur selten ist es erforderlich, eine Behandlung vor dem vierten Lebensjahr zu beginnen. Die Frühbehandlung legt ihren Schwerpunkt auf das Abgewöhnen von Habits, weil dadurch spätere kieferorthopädische Maßnahmen unter Umständen überflüssig werden.

Zu den schädigenden Angewohnheiten werden u.a. gezählt:

  • Daumen- oder Fingerlutschen, Kauen an Fingernägeln, Stiften etc.,
  • Schnuller,
  • falsches Schluckmuster,
  • Wangenbeißen und -saugen,
  • Lippensaugen, -pressen, -beißen,
  • bestimmte Sprechstörungen,
  • habituelle (gewohnheitsbedingte) Mundatmung.

Die Maßnahmen zur Abstellung von Habits sind vielfältig. Sie reichen von bitterstoffhaltigen Nagellacken aus der Apotheke gegen Daumenlutschen über sogenannte Mundvorhofplatten (individuell angefertigte Apparaturen für den Raum zwischen Lippen und Zähnen) gegen Fingerlutschen, falsche Schluckmuster oder Mundatmung bis hin zu logopädischen Therapien (Logopädin/Logopäde). Sollte das Abgewöhnen des Habits nicht ausreichen, um den Einfluss auf Zähne und Kiefer rückgängig zu machen, so werden auch frühe Behandlungsmaßnahmen mit speziell angefertigten kieferorthopädischen Apparaturen notwendig. Begleitend kann eine myofunktionelle Therapie (MFT; Synonym: orofaziale Muskelfunktionstherapie) sinnvoll sein. Dabei soll durch spezielle Übungen die Kau-, Zungen-, Lippen- und Wangenmuskulatur umtrainiert werden, um dadurch im Idealfall eine Korrektur von Zahnstellungs-, Bisslage- und Kieferanomalien zu bewirken oder günstig zu beeinflussen.

Wie erfolgt die Behandlung einer Zahnfehlstellung?

Nicht alle Zahnfehlstellungen lassen sich vom Laien auf den ersten Blick erkennen. Deshalb sollten drei kieferorthopädische Untersuchungen – im Alter von vier, acht und zwölf Jahren – durchgeführt werden. Die rechtzeitige Therapie gewisser Zahnfehlstellungen senkt die Behandlungszeit und sichert ein stabiles Ergebnis.

Das typische Alter für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung liegt zwischen dem neunten und elften Lebensjahr – bei Mädchen, die meistens in der Entwicklung vor den Buben liegen, nicht selten auch schon nach dem siebten Lebensjahr. Eine Korrektur von Zahnfehlstellungen ist jedoch auch noch im Erwachsenenalter möglich. Nach genauer Befundaufnahme, Diagnose und Bestimmung des Behandlungszieles können die Methode und die dazu nötigen Hilfsmittel und Apparaturen durch die Kieferorthopädin/den Kieferorthopäden festgelegt werden. Grundsätzlich unterscheidet man herausnehmbare und festsitzende Apparaturen (Spangen), die teilweise auch kombiniert zur Anwendung kommen. Welche Apparatur eingesetzt wird, ist abhängig von Art, Umfang und Richtung der vorgesehenen Zahnbewegung (kippende oder körperliche Bewegung) sowie von der Zielsetzung zur Beeinflussung von Wachstumsveränderungen.

Während der Behandlung sind häufige Kontrollen erforderlich, um den Fortschritt und das Therapiekonzept überprüfen und gegebenenfalls abändern zu können. Nach der aktiven Korrektur einer Zahnfehlstellung folgt die sogenannte Retentionsphase. Dabei wird die erreichte Zahnstellung mittels von außen nicht sichtbarer Apparaturen im Kiefer fixiert, bis sie sich auch ohne äußere Einwirkung nicht mehr verändert. Je nach Erfolg dauert diese Phase einige Monate, manchmal auch deutlich länger. Da es im Alter zwischen etwa 18 und 20 Jahren oft zu Verschlechterungen kommt, wird häufig empfohlen, zumindest die Retentionsphase bis über diese Zeit auszudehnen. Die Therapiedauer hängt vom Ausmaß der Zahnfehlstellung ab und liegt ungefähr bei zwei bis drei Jahren.

Festsitzende Spangen

Im Gegensatz zu den herausnehmbaren Apparaturen ist die Multibracket-Apparatur fest mit den Zähnen verbunden und nur durch die Kieferorthopädin/den Kieferorthopäden wieder entfernbar. Die festsitzende Apparatur besteht aus ringförmigen Bändern mit aufgeschweißten Schlössern und Röhrchen (nur auf den hinteren Malzähnen) und aus Brackets (auf Backen- und Frontzähnen), die direkt mittels spezieller Kleber an die Zähne befestigt werden. Die in den Bändern und Brackets eingesetzten hochelastischen dünnen Drahtbögen bewirken über genau dosierte Kräfte die Korrektur der Zahnfehlstellung. Zusätzlich werden Hilfsteile (z.B. Gummizüge, Federn, von der Patientin/vom Patienten einzusetzende Apparaturen) je nach Erfordernis eingesetzt.

Da Fehlstellungen meist durch eine Kombination von Zahnfehlstellungen (z.B. Platzmangel, starke Zahndrehungen, Verlagerung von Einzelzähnen) und Kieferfehlstellung (z.B. Frontzahnstufe durch Rücklage des Unterkiefers) bedingt sind, ergibt sich häufig auch eine kombiniert herausnehmbare/festsitzende Korrektur. Festsitzende Apparaturen werden hauptsächlich im bleibenden Gebiss in der Behandlung von Fehlstellungen bei Jugendlichen und vor allem bei Erwachsenen eingesetzt. Teilfestsitzende Apparaturen kommen auch häufig während der Wechselgebissphase kombiniert mit herausnehmbaren Apparaturen zur Anwendung.

Vorteile:

  • Es gibt praktisch keine Zahnfehlstellung, die nicht mittels festsitzender Apparatur zu beheben wäre.
  • Die Behandlungszeit ist gegenüber abnehmbaren Spangen verkürzt.
  • Mitarbeit der Patientin/des Patienten ist nur bedingt notwendig bzw. durch entsprechende Konstruktion der Apparatur vollkommen auszuschließen.
  • Feineinstellung der Verzahnung ist durch exaktes Positionieren der Zähne an idealer Position möglich.
  • Sprechen ist nicht behindert (Ausnahme: innenliegende festsitzende Apparaturen).

Nachteile:

  • Erschwerte Mundhygiene erfordert hohe Disziplin der Patientin/des Patienten – bei schlechter Mundhygiene sind festsitzende Spangen nicht anwendbar.
  • Teilweise gibt es Einschränkungen bei der Nahrungsaufnahme (Vermeidung von klebrigen Speisen; Vorsicht bei harten Nahrungsmitteln wie Popcorn, Nüssen, Brotkrusten etc.).
  • Die Mundschleimhaut kann zu Behandlungsbeginn irritiert sein.
  • Bei entsprechender Veranlagung kann es zu Wurzelverkürzungen kommen.
  • Ästhetische Beeinträchtigung: kann durch Verwendung von zahnfarbenen Brackets aus Kunststoff oder Keramik bei nicht allzu umfangreichen Zahnbewegungen verbessert werden; bei Anwendung der Lingualtechnik (spezielle Technik mit an der Innenseite der Zähne befestigten Brackets) gibt es keinerlei ästhetische Beeinträchtigung.

Schienentherapie / Aligner

Aligner (z.B. Invisalign®, Alphalign®) bestehen aus einer Serie von durchsichtigen kieferorthopädischen Schienen, welche Zahnfehlstellungen unsichtbar korrigieren können. Die Behandlung erfolgt durch das Tragen einer Serie dieser transparenten Schienen. Aligner werden aus einer dünnen, durchsichtigen Folie gemäß den Vorgaben der Kieferorthopädin/des Kieferorthopäden durch ein modernes computergestütztes Spezialverfahren hergestellt. Dadurch kann eine Begradigung der Zähne ohne Drähte etc. durchgeführt werden. Für eine Behandlung werden je nach Ausgangsbefund zwischen zwölf und 50 Schienen benötigt. Die Aligner müssen 23 Stunden pro Tag getragen und in einem Rhythmus von zwei Wochen gewechselt werden, so dass sich die Zähne in Schritten von 0,15 – 0,25 mm pro Aligner bis zur vorgegebenen Endposition begradigen.

Wohin kann ich mich wenden?

Die Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und Zähne ist Aufgabe der Kieferorthopädie, einem Teilgebiet der Zahnmedizin. In Österreich ist jede Zahnärztin/jeder Zahnarzt berechtigt, kieferorthopädische Leistungen zu erbringen. Einige Zahnärztinnen/Zahnärzte, haben sich auf kieferorthopädische Leistungen spezialisiert, umfangreiche Zusatzausbildungen absolviert und langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet erworben.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherungsträger erfolgt für die Behandlung auf Basis abnehmbarer Geräte in der Regel für drei Jahre, in begründeten Fällen auch darüber, nach Antragstellung . Die Zusicherung der Kostenübernahme durch den Krankenversicherungsträger ist bei diesem zu Beginn der Behandlung und zu Beginn eines jeden weiteren Behandlungsjahres (in der Regel durch den Behandler) einzuholen. Zu dem zwischen den Krankenversicherungsträgern und Zahnärztinnen/Zahnärzten für diese Leistung vereinbarten Tarif ist von Patientinnen/Patienten (bei Kindern- und Jugendlichen in der Regel durch die Eltern) ein Zuschuss zum Vertragstarif zu leisten. Seit 2015 besteht die Möglichkeit bei schwereren Fällen (IOTN 4 und 5; Index zur Einschätzung der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit) eine festsitzende Behandlung bei bestimmten Vertragszahnärzten gratis zu bekommen („Gratiszahnspange“). Allerdings wird ebenfalls seit 2015 bei leichteren Fällen (IOTN 1-3) bzw. bei allen anderen Behandlungen, die nicht auf Basis abnehmbarer Geräte durchgeführt werden, ein Kostenzuschuss nur mehr in Ausnahmefällen, die von den Kassen nicht einheitlich geregelt sind, gewährt.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: MR Dr. Ronald Palman

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