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Lebensmittelinfektionen: Diagnose & Therapie

Lebensmittelinfektionen verlaufen in der Regel ohne schwere Komplikationen und heilen von selbst wieder aus. Im Mittelpunkt der Therapie steht vorrangig der Ausgleich des Elektrolyt- und Flüssigkeitsverlusts aufgrund von Durchfall und/oder Erbrechen. Dennoch ist eine genaue Diagnose wichtig. Die detaillierte Auskunft der Patientin/des Patienten liefert dabei wichtige Informationen.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Bei der Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese) informiert sich die Ärztin/der Arzt über die Beschwerden der Patientin/des Patienten. Dabei ist wichtig herauszufinden, welche Speisen und Getränke die Patientin/der Patient konsumiert hat (z.B. Rohwürste, Fleisch, Käse, Fisch, Salat etc.) und in welchem Zeitraum die Beschwerden aufgetreten sind. Aufschlussreich ist für die Ärztin/den Arzt zudem, ob in der Vergangenheit eine (Fern-)Reise unternommen wurde. Diese kann bereits mehrere Wochen oder Monate zurückliegen und dennoch mit den Krankheitssymptomen in Verbindung stehen. Meist kann die Ärztin/der Arzt bereits aufgrund dieser Informationen auf einen Erreger oder ein Toxin (Giftstoffe etwa von Bakterien) schließen. Bei länger bestehenden Beschwerden können Stuhl, Erbrochenes und/oder Blut sowie Liquor im Labor auf Erreger oder Toxine untersucht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, verdächtige Lebensmittel auf Erreger oder Toxine zu testen.

Hinweis

Bei zurückliegenden Reisen in Tropengebiete sind drei verschiedene Stühle zu untersuchen. Zudem muss bei entsprechender Destination das Vorliegen von Malaria ausgeschlossen werden.

Anzeigepflichtige Krankheiten

Um eine Ausbreitung von Krankheiten rechtzeitig verhindern zu können, sind Lebensmittelvergiftungen anzeigepflichtig. Hierzu zählen u.a. bakterielle Infektionen durch Salmonella enterica, E. coli, Campylobacter, Shigellen, Listeria monocytogenes, Yersinia enterocolitica, Staphylokokkus aureus etc. sowie virale Lebensmittelvergiftungen (z.B. Noroviren). Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden nach der Diagnose an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (u.a. Gesundheitsämter) durch die Ärztin/den Arzt erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Anzeigepflichtige Krankheiten in Österreich. Nähere Informationen zum Vorgehen der Meldung einer Krankheit erhalten Sie unter Rechtliche Grundlagen und Meldung übertragbarer Krankheiten bzw. Epidemiologisches Meldesystem (EMS).

Wie erfolgt die Behandlung von Lebensmittelinfektionen?

Lebensmittelinfektionen verlaufen in der Regel ohne schwere Komplikationen und heilen nach einigen Tagen von selbst wieder aus (selbstlimitierend). Im Mittelpunkt der Therapie steht der Ausgleich des Flüssigkeits- und Elektrolytverlusts aufgrund des Durchfalls und/oder Erbrechens.

Eine Dehydrierung („Austrocknung“) kann allerdings insbesondere bei Kindern, älteren Menschen und immungeschwächten Personen zu schweren Komplikationen führen. Der Verlust an Elektrolyten (Mineralien) muss durch eine angemessene Trinkmenge ersetzt werden. Insbesondere bei Erbrechen – auch wenn es schwer fällt – sollte unbedingt ausreichend getrunken werden.

Zum Flüssigkeitsausgleich eignen sich Wasser und Tees sowie spezielle Elektrolytpräparate. Steht kein Elektrolytpräparat zur Verfügung, kann mit einfachen Zutaten selbst eine Salz- und Zuckerlösung zum Trinken hergestellt werden. Davon sollten innerhalb eines Tages (24 Stunden) 40 ml pro Kilogramm Körpergewicht getrunken werden. Dies entspricht z.B. bei einem 30 kg schweren Kind 1,2 Liter.

Zutaten für einen Liter Elektrolyt-Trinklösung:

  • 8 gestrichene TL Zucker
  • ¾ TL Salz
  • 0,5 Liter Mineralwasser
  • 0,5 Liter Orangensaft

Hinweis

Ungeeignet zum Ausgleich des Flüssigkeits- und Elektrolytverlusts sind stark kohlensäurehaltige Getränke sowie Cola und Salzstangen.

Antibiotika nur bei bestimmten Erregern

Antibiotika sowie Peristaltik hemmende Medikamente werden nur nach Identifikation des Erregers sowie unter ärztlicher Kontrolle verabreicht. Peristaltik hemmende Medikamente (Wirkstoff z.B. Loperamid und Racecadotril) hemmen den Durchfall. Bei Infektionen durch bestimmte Erreger (z.B. Campylobacter, Salmonellen) kommt Loperamid nicht zum Einsatz (Kontraindikation).

Die Anwendung von Antibiotika ist nur bei bestimmten Erregern angezeigt, etwa bei Listeriose. Bei Cholera spielt die Gabe von Antibiotika eine untergeordnete Rolle und kommt nur bei schweren Verläufen zum Einsatz. Eine Infektion mit Salmonellen sollte nur in Ausnahmefällen mit Antibiotika behandelt werden. Denn durch den Einsatz von Antibiotika kann die Bakterienausscheidung verlängert und Resistenzen ausgebildet werden. Meistens ist eine Therapie, die den Wasser- und Elektrolythaushalt ausgleicht, ausreichend.

Bei einer Infektion mit E. coli inklusive Verotoxin (VTEC) sollte keine Behandlung mit Antibiotika erfolgen. Der Grund: Die Bakterien können unter einer Antibiotikatherapie vermehrt Giftstoffe (Toxine) produzieren. Dadurch kann sich die Krankheit verschlimmern und die Komplikationsrate erhöhen. Zudem könnten sich schwerwiegende Folgeerkrankungen (z.B. HUS) entwickeln, die eine intensiv-medizinische Behandlung notwendig machen.

Bei einer Infektion mit Noroviren besteht die Therapie in der Regel aus dem Ausgleich des zum Teil erheblichen Flüssigkeits- und Elektrolytverlusts. Antibiotika kann hier nicht angewendet werden, da diese nur gegen Bakterien wirken und daher bei Noroviren unwirksam sind.

Toxoplasmose ist eine parasitäre Krankheit und kann während der Schwangerschaft mit bestimmten Antibiotika sowie ergänzend mit Antiprotozoika (z.B. Pyrimethamin) behandelt werden. Der Einsatz von Antibiotika erfolgt allerdings nur bei erstmaligem Auftreten in der Schwangerschaft (Erstmanifestation).

Hinweis

Ein Toxoplasmose-Screening findet während der Schwangerschaft im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen statt.

Welche Komplikationen können auftreten?

Bei bestimmten Personengruppen kann eine Lebensmittelinfektion auch zu Komplikationen bzw. schweren Verläufen führen. Gefährdet sind u.a. Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder, ältere Menschen sowie Menschen mit geschwächter Immunabwehr.

Eine mögliche schwere Komplikation unter einer verotoxin-bildenden-E.-coli-Infektion (VTEC) ist das hämolytisch-urämische-Syndrom (HUS). Dabei kann es zur Zerstörung von Blutgefäßen kommen, was zu akutem Nierenversagen, Blutarmut und neurologischen Veränderungen führen kann. Abhängig von Ausmaß und Folgen der Lebensmittelinfektion bzw. -vergiftung (z.B. starke Dehydrierung, Gefahr von Komplikationen) kann ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus erforderlich sein.

Vorsicht in der Schwangerschaft

Für Schwangere stellen insbesondere Listerien eine Gefährdung dar: Neben dem erhöhten Infektionsrisiko während der Schwangerschaft kann es zudem zu einer Übertragung von der Mutter auf das Kind kommen. Die Folge kann mitunter eine Fehlgeburt (Abort) sein. Erfolgt eine Infektion mit dem Toxoplasmoseerreger zum ersten Mal während der Schwangerschaft, kann dies zu Fehlbildungen des Ungeborenen, Früh- oder Fehlgeburten führen.

Mehr Informationen für die Schwangerschaft erhalten Sie in der Broschüre Schwangerschaft – Infektionen durch Nahrungsmittel vermeiden (AGES).

Wohin kann ich mich wenden?

Bei heftiger Entwicklung einer Lebensmittelvergiftung (z.B. Durchfall, der länger als drei bis vier Tage andauert, Blut im Stuhl, hohes Fieber, Schüttelfrost, starke Krämpfe) sollte unbedingt ein Notruf abgesetzt werden (Rettung 144). Informationen zum weiteren Vorgehen gibt auch die Notrufnummer der Vergiftungsinformationszentrale für Österreich (VIZ) unter +43 (0)1 406 43 43.

Zur Abklärung von Beschwerden können Sie sich zudem an folgende Stellen wenden:

  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin,
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin (Infektiologie, Gastroenterologie und Hepatologie) sowie
  • Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Notfall auf Reisen

Kommt es auf Reisen zu einem lebensmittelbedingten Erkrankungsfall, kann mitunter ein Besuch im Krankenhaus oder bei einer Ärztin/einem Arzt erforderlich sein.

Näheres dazu erfahren Sie unter Notfall im Ausland sowie unter Behandlung im EU-Ausland.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 16. Juni 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Florian Thalhammer

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