
Kennzeichnungspflicht unverträglicher Stoffe
Die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültige Kennzeichnungsvorschrift für Lebensmittel bietet Personen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten Schutz. Gemäß dieser Verordnung müssen die häufigsten Zutaten in Lebensmitteln angegeben werden, die allergische und nicht allergische Nahrungsmittelunverträglichkeiten auslösen – auch wenn diese lediglich in sehr geringen Mengen vorkommen.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 20.09.2018
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