Hautkrebs: Basalzellkarzinom (Basaliom)
Das Basalzellkarzinom (Basaliom, weißer Hautkrebs) ist der weitaus häufigste bösartige Hauttumor – Tendenz steigend. Besonders gefährdet sind Menschen mit sonnenempfindlicher Haut, blonden oder roten Haaren sowie blauen Augen. Das Risiko einer Erkrankung steigt mit zunehmendem Alter. So entwickelt beinahe jede/jeder Zweite über 70 Jahren zumindest Vorstufen bzw. Frühformen von weißem Hautkrebs. Dabei kommt es zur Entartung der Basalzellen in der Oberhaut.
Inhaltsverzeichnis
Die Lebenszeitprävalenz wird für zentral- und nordeuropäische Ethnien auf über zehn Prozent geschätzt – d.h. durchschnittlich bekommt mindestens jede/jeder Zehnte im Laufe des Lebens ein Basalzellkarzinom. Männer erkranken etwas häufiger als Frauen, das mittlere Erkrankungsalter liegt zwischen 71 Jahren (Frauen) und 73 Jahren (Männer).
Welche Ursachen hat ein Basalzellkarzinom?
Eine genetische Veranlagung für besonders hohe UV-Empfindlichkeit begünstigt in Kombination mit auslösenden Faktoren die Ausbildung eines Basalzellkarzinoms. Als Hauptrisikofaktor gilt intensive UV-Belastung, und zwar neben der chronischen Exposition insbesondere wiederkehrende hohe Expositionsspitzen (Sonnenbrand, insbesondere in der Kindheit).
Weitere Faktoren, welche die Entstehung eines Basalzellkarzinoms begünstigen können, sind u.a.:
- Männliches Geschlecht,
- Menschen mit genetisch festgelegter geringer Pigmentierung der Haut (Hauttyp I und II nach Fitzpatrick),
- bereits aufgetretene Basalzellkarzinome,
- chronischer Umgang mit Arsen,
- ionisierende Strahlen (z.B. Röntgenstrahlen),
- langjährige Immunsuppression,
- genetische Syndrome (z.B. Basalzellkarzinomsyndrom, Bazex-Dupré-Christol-Syndrom, Rombo-Syndrom, Albinismus, Xeroderma pigmentosum),
- Narben und chronische Geschwüre (insbesondere in nicht-chronisch UV-exponierten Hautarealen).
Wie kann einem Basalzellkarzinom vorgebeugt werden?
Die beste Vorbeugung besteht in einem vernünftigen Umgang mit der Sonne. Sonnenschutzmittel bieten einen gewissen Schutz, insbesondere vor Sonnenbrand. Sie können jedoch die Entstehung von Hautkrebs nicht komplett verhindern. Daher sollte man sich durch Sonnenschutzmittel nicht in trügerischer Sicherheit wähnen.
Basalzellkarzinome bleiben oft über lange Zeit unbemerkt, weil sie weder Schmerzen noch Juckreiz verursachen und sehr langsam wachsen. Daher ist eine regelmäßige Selbstuntersuchung der gesamten Haut wichtig, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und diese zu beobachten. Zusätzlich sollte eine jährliche Untersuchung durch die Hautärztin/den Hautarzt erfolgen. Personen mit erhöhtem Hautkrebsrisiko sollten zweimal jährlich zur Kontrolle gehen.
Insbesondere bei an Basalzellkarzinomen vorerkrankten Patientinnen/Patienten kann Nicotinamid (Vitamin B3) als Sekundärprävention eingesetzt werden. Diese Substanz kann Reparaturmechanismen in der DNA verstärken und dadurch UV-Schädigungen in den Zellen entgegenwirken.
Welche Symptome können auftreten?
Basalzellkarzinome können primär nur in Hautarealen mit Haarfollikeln entstehen, also nicht an Handflächen und Fußsohlen. Ihr Aussehen kann sehr vielgestaltig sein. Häufig bilden sich kleine, oft gruppenweise angeordnete, hautfarbene bis bräunliche Knötchen (Noduli) mit perlmuttartigem Glanz, die zu einem größeren Knoten verschmelzen können. Dieser bricht oft geschwürig auf und kann bluten. Auch kleine rötliche Flecken mit kleinen Knötchen am Rand sowie offene Stellen, die bluten und trotz Salbenbehandlung über Wochen und Monate nicht abheilen, können vorkommen.
Prinzipiell bilden Basalzellkarzinome nur äußerst selten Metastasen. Bleiben die Basalzellkarzinome unerkannt bzw. unbehandelt, wachsen sie jedoch in die Tiefe und zerstören Gewebe, im Extremfall sogar Knorpel und Knochen. Im Gesicht besteht die Gefahr von Entstellungen.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Meist sind die Veränderungen typisch und werden von einer Hautärztin/einem Hautarzt leicht erkannt. Eine Sicherung der Diagnose kann durch die mikroskopische Untersuchung einer Gewebeprobe (Dermatoskopie) erfolgen. Bei Diagnose eines Basalzellkarzinoms soll eine Ganzkörperuntersuchung der Haut durchgeführt werden.
Folgende weiterführende Untersuchungen können zum Einsatz kommen:
- konfokale Lasermikroskopie, optische Kohärenztomographie: zur Diagnostik und zur Überprüfung des Effektes topischer Therapien;
- hochfrequenzierte Sonographie: zur präoperativen Bestimmung der räumlichen Ausdehnung eines Basalzellkarzinoms;
- MRT, CT: bei lokal fortgeschrittenen Basalzellkarzinomen und Verdacht auf Metastasen;
Bei Auftreten multipler Basalzellkarzinome vor dem 20. Lebensjahr sollte eine genetische Abklärung von erblichen Syndromen (sogenannten Genodermatosen) mit vermehrtem Vorkommen von Basalzellkarzinomen veranlasst werden.
Wie erfolgt die Behandlung von Basalzellkarzinomen?
Die Standardbehandlung ist die vollständige operative Entfernung des Basalioms. Sie kann in den meisten Fällen in örtlicher Betäubung von einer Hautärztin/einem Hautarzt durchgeführt werden und ist mit einer relativ geringen Belastung für die/den Betroffenen verbunden. Bei rechtzeitig erkannten und behandelten Basalzellkarzinomen können dadurch rund 95 Prozent aller Patientinnen/Patienten geheilt werden. Darüber hinaus stehen je nach Gegebenheiten weitere Verfahren zur Verfügung.
- Tumoren in oberflächlicher Lage: Alternativ kommt die photodynamische Therapie infrage. Dabei wird auf den Tumor eine lichtsensibilisierende Creme aufgetragen und dieser anschließend mit rotem Licht bestrahlt. Eine weitere Möglichkeit bietet die topische Anwendung immunmodulierender Cremes wie z.B. Imiquimod oder 5-Fluorouracil. Diese unterstützen die körpereigene Immunabwehr dabei, die Krebszellen zu bekämpfen. Beide Methoden haben gegenüber der operativen Entfernung den Nachteil, dass keine histologische Untersuchung der veränderten Zellen erfolgt und daher die Gefahr eines Rezidivs größer ist.
- Größere oder in ungünstiger Lage befindliche Tumoren: Die Operation wird in mehreren Schritten durchgeführt. Wenn nach der Entfernung und mikroskopischen Kontrolle noch Tumorreste vorhanden sind, werden diese in einer zweiten Operation entfernt und erneut kontrolliert. Erst dann erfolgt der Wundverschluss.
- Kontraindikationen: Andere Verfahren wie Bestrahlungen, Vereisung (Kryotherapie) oder Laser kommen nur in besonderen Fällen zum Einsatz, z.B. wenn eine Operation oder topische Verfahren – aus welche Gründen auch immer – nicht infrage kommen.
- Lokal fortgeschrittene oder metastasierte Basalzellkarzinome: In einem interdisziplinären Tumorboard soll eine Systemtherapie mit sogenannten Hedgehog-Inhibitoren (Vismodegib, Sonidegib) diskutiert werden. Zudem soll geprüft werden, ob für die Patientin/den Patienten die Möglichkeit des Einschlusses in eine klinische Studie besteht.
Nachsorge
Eine standardisierte Nachsorge von Patientinnen/Patienten mit Basalzellkarzinomen dient der Früherkennung von lokalen Rezidiven und von Zweittumoren. Die Kontrollintervalle richten sich dabei nach dem individuellen Risiko. Weiters sollen Patientinnen/Patienten zur regelmäßigen Selbstinspektion angeleitet werden, um Basalzellkarzinome möglichst frühzeitig zu entdecken. Darüber hinaus sollen sie sich vor übermäßiger Sonnenexposition schützen.
Wohin kann ich mich wenden?
Bei nicht heilenden Hautverletzungen und verdächtig erscheinenden Hautveränderungen sollten Sie sich umgehend an eine Hautärztin/einen Hautarzt wenden. Basalzellkarzinome bilden äußerst selten Metastasen. Je früher jedoch eine operative Entfernung des Karzinoms erfolgt, desto harmloser sind sie und desto kleinere Narben bleiben zurück.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Univ.-Doz. Dr. Paul Sator