COVID-19: Diagnose & Verdacht

Wer ist ein COVID-19-Verdachtsfall? Was ist der Unterschied zwischen PCR-Test, Antigentest und Antikörpertest? Wer wird getestet?

In der Diagnostik einer SARS-CoV-2-Infektion werden PCR-Tests und Antigen-Tests eingesetzt. Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 ist es wichtig, sich an die Hausärztin oder den Hausarzt oder an die Telefonnummer 1450 zu wenden. Auf beiden Wegen kann eine entsprechende Testung eingeleitet werden.

Wer gilt als COVID-19-Verdachtsfall?

Die klinischen Kriterien der aktuell gültigen COVID-19-Falldefinition umfassen das Auftreten mindestens eines der folgenden Symptome:

  • Husten
  • Fieber
  • Kurzatmigkeit
  • plötzliches Auftreten einer Störung bzw. Verlust des Geschmacks- und Geruchssinnes

Zusätzlich können auch weniger spezifische Symptome wie Kopfschmerzen, Muskel- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten.

Neben diesen klinischen Kriterien werden auch diagnostische Bildgebungskriterien, labordiagnostische Kriterien - z.B. der Nachweis von SARS-CoV-2-spezifischer Nukleinsäure bzw. SARS-CoV-2-spezifischem Antigen - sowie epidemiologische Kriterien - z.B. Kontakt mit einer erkrankten Person - zur Fallklassifizierung herangezogen.

Was ist ein bestätigter Fall? Die aktuell gültige Definition finden Sie auf der Web-Seite des Gesundheitsministeriums unter: Neuartiges Coronavirus (COVID-19)

Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle durch SARS-CoV-2 unterliegen der amtlichen Meldepflicht.

Was soll ich bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung tun?

Wenn Sie Symptome haben und fürchten, an COVID erkrankt zu sein:

  • Bleiben Sie zu Hause.
  • Rufen Sie die telefonische Gesundheitsberatung 1450 oder Ihre betreuende Hausärztin bzw. Ihren betreuenden Hausarzt an. Auf beiden Wegen kann eine Testung eingeleitet werden.
  • Befolgen Sie die Ratschläge, die Ihnen am Telefon gegeben werden.

Hinweis

Bei lebensbedrohlichen Zuständen - z.B. starken Brustschmerzen oder Atemnot – rufen Sie umgehend die Rettung unter 144 oder den Ärztenotdienst unter 141.

Kinder als Verdachtsfälle

Wenn Ihr Kind krank ist:

  • Rufen Sie die betreuende Ärztin oder den betreuenden Arzt oder die telefonische Gesundheitsberatung 1450 an. Dort wird nach festgelegten Kriterien abgeklärt, ob Ihr Kind als Verdachtsfall eingestuft und ob eine Testung in die Wege geleitet wird.
  • Je nachdem, wie die Situation beurteilt wird, erfahren Sie, ob Ihr Kind die Bildungseinrichtung (Kindergarten, Schule) besuchen darf.

Mehr zum Thema: COVID-19: Übertragung

Wie wird die Diagnose einer COVID-19-Erkrankung gestellt?

Die Diagnose einer COVID-19-Erkrankung wird durch direkten Nachweis des SARS-CoV-2-Virus gestellt. Dafür stehen PCR-Tests und Antigen-Tests zur Verfügung:

  • PCR-Tests können - abhängig von der Qualität der Probe - mit hoher Genauigkeit das Vorhandensein des Virus nachweisen. Bei einem positiven PCR-Test gilt eine SARS-CoV-2-Infektion als gesichert. Fachleute sprechen von einem bestätigten Fall - unabhängig davon, ob Krankheitssymptome vorhanden sind oder nicht.
  • Bei einem positiven Antigentest gehen Fachleute von einer wahrscheinlichen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aus. Ein positives Antigen-Testergebnis muss innerhalb von 48 Stunden durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Grundsätzlich sollte bei allen Personen, bei denen der Verdacht auf COVID-19 besteht, möglichst frühzeitig ein Test durchgeführt werden.

Was soll ich bei einem positiven Testergebnis tun?

Für Personen mit einem positiven Corona-Testergebnis wurde die bisher geltende Absonderung durch eine so genannte Verkehrsbeschränkung ersetzt. Es werden keine Bescheide mehr ausgestellt. Aktuell gelten folgende Regelungen:

  • Wer Krankheitssymptome hat, soll zu Hause bleiben. Eine Krankmeldung ist – wie bei jeder anderen Krankheit auch – erforderlich, um weiterhin Entgelt zu beziehen. Das heißt: Wer einen positiven Corona-Test hat, ist nicht – wie bisher bei der Absonderung– automatisch krankgeschrieben. Dafür ist nun eine aktive Kontaktaufnahme mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt erforderlich.
  • Infizierte Personen ohne Symptome können die eigene Wohnung verlassen und unter bestimmten Voraussetzungen auch arbeiten gehen. Sie müssen – mit wenigen Ausnahmen – durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Die Verkehrsbeschränkung dauert zehn Tage. Ab dem fünften Tag ist eine vorzeitige Aufhebung möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test erfolgen.

Mehr zum Thema: Aktuelle Maßnahmen (Gesundheitsministerium)

Hinweis

Jede Corona-Infektion ist weiterhin meldepflichtig.

Wo bekomme ich einen COVID-19-Test?

Personen mit Krankheitssymptomen erhalten einen COVID-19-Test (Antigen- oder PCR-Test) entweder bei einer Hausärztin oder einem Hausarzt bzw. über die Hotline 1450. Nicht alle Hausärztinnen und Hausärzte bieten zum gegenwärtigen Zeitpunkt Antigentests an. Wenn Sie den Verdacht haben, erkrankt zu sein, erkundigen Sie sich telefonisch bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob ein solcher Test möglich ist. Informationen zu den Testangeboten in den Bundesländern finden Sie auch unter Österreich Testet (Gesundheitsministerium).

Gesunden, symptomlosen Personen stehen pro Monat fünf Antigen- sowie fünf PCR-Tests kostenlos zur Verfügung. Das Kontingent an kostenlosen Antigen-Tests erhalten Sie in Apotheken. Die Ausgabe und Abwicklung von PCR-Tests wird von den Bundesländern organisiert. Bitte informieren Sie sich hierzu auf der Website Ihres Bundeslandes. Mehr zum Thema: Corona-Tests: Angebote.

PCR-Test

Mit einem PCR-Test kann bei einer Person eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen werden. Um den Test durchzuführen, wird ein Abstrich aus der Nase oder dem Rachenraum entnommen. Auch Speichelproben oder Rachenspülflüssigkeit (Gurgeltest) können zur Anwendung gelangen. In speziellen Laboren wird die Probe anschließend auf das Vorhandensein des Virus untersucht: Die genetischen Informationen des Virus werden aus geringen Probenmengen in mehreren Zyklen vervielfältigt. Diese Vervielfältigung ist der Grund, warum es einige Zeit dauert, bis die Ergebnisse vorhanden sind.

Die reine Auswertungszeit des Tests beträgt nur wenige Stunden. Je nach Testaufkommen können aber nach der Probenentnahme einige Tage vergehen, bis das Ergebnis vorliegt.

Antigentest

Anders als beim PCR-Test werden mit Antigentests nicht das Erbmaterial des Virus, sondern bestimmte Oberflächenproteine des Virus (Antigene) nachgewiesen. Im Unterschied zum PCR-Test ist zur Auswertung des Antigentests keine Laborananalyse notwendig. Das Ergebnis liegt innerhalb von rund 15 bis 20 Minuten vor. Antigentests sind im Vergleich zu PCR-Tests weniger zuverlässig.

Für den Nachweis des SARS-CoV-2-Virus kann je nach Test unterschiedliches Probenmaterial herangezogen werden, z.B. ein Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum, dem vorderen Nasenbereich oder Rachenspülwasser. Zur korrekten Durchführung muss auf die jeweiligen Herstellerangeben geachtet werden.

Positiver Antigentest

Wenn Sie zu Hause einen Antigentest durchführen und dieser positiv ist, schränken Sie umgehend alle sozialen Kontakte ein und rufen Sie 1450 an. Beim Anruf ist mitzuteilen, dass bereits ein positives Antigentest-Ergebnis besteht. Die Mitarbeiter:innen informieren über die nächsten Orte mit Möglichkeit einer PCR-Nachtestung oder leiten diese direkt ein. Diese Nachtestung sollte innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Im Idealfall sollten auch die Kontaktpersonen der letzten 48 Stunden informiert werden.

Mehr zum Thema: Regelungen in Österreich (Gesundheitsministerium).

Antikörpertest

Antikörpertests beruhen - anders als PCR-Tests und Antigentests - auf dem Nachweis auf Antikörpern, nicht aber auf dem direkten Nachweis des Virus selbst. Da es nach einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus bis zu drei Wochen dauern kann, bis das Immunsystem Antikörper gebildet hat, sind diese Tests zur Diagnose einer aktiven Erkrankung nicht geeignet. Insbesondere gilt dies für Tests, die alleine zu Hause vorgenommen werden. Für die Interpretation ist in jedem Fall medizinisches Fachwissen notwendig.

Antikörpertests können jedoch Hinweise liefern, ob in der Vergangenheit bereits eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht wurde. Sie können für Rückschlüsse auf die Durchseuchung der Bevölkerung bzw. die Verbreitung von symptomlosen oder unerkannten Infektionen herangezogen werden. Eine sichere Aussage über den Immunstatus der oder des Einzelnen ist jedoch nach derzeitigem Wissensstand auch durch den Nachweis von Virusantikörpern nicht möglich, ebenso wenig darüber, ob ein ausreichender Schutz vor einer erneuten Infektion besteht.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 2. August 2022

Expertenprüfung durch: Dr. Bernhard Benka, MSc.

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