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Schlaganfall: Rehabilitation

Eine Tasse in die Hand nehmen, daraus trinken oder einen Pullover anziehen – dabei denkt man sich nicht viel. Denn normalerweise sind derartige Vorgänge fast so selbstverständlich wie Atmen. Im Alltag nehmen wir diese Tätigkeiten oft gar nicht bewusst wahr. Nicht so Schlaganfallpatientinnen und Schlaganfallpatienten: Für sie können alltägliche Handgriffe und Bewegungsabläufe eine unüberwindliche Hürde darstellen.

Folgeschäden verringern

Je nach Ausmaß der Hirnschädigung aufgrund der Durchblutungsstörung sind Schlaganfallpatientinnen und Schlaganfallpatienten in ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit mehr oder weniger stark eingeschränkt. In vielen Fällen ist ein Arm und/oder Bein gelähmt bzw. nicht voll funktionstüchtig. Zudem können Sprach-, Sehstörungen oder Schluckbeschwerden vorliegen. Mitunter ist auch die Psyche durch den Schlaganfall und seine Folgen schwer belastet.

Eine möglichst frühzeitige, zielgerichtete Rehabilitation kann zwar nicht alle Folgeschäden vollständig verhindern, jedoch in vielen Fällen deutlich verringern. Eine erfolgreiche Rehabilitation findet immer im Team statt. In diesem arbeiten Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und Fachpersonal aus den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Diätologie und Psychologie (ggf. auch Psychotherapie) gleichermaßen wie die Betroffenen selbst und ihre Angehörigen eng zusammen. Oberstes Ziel ist dabei, Schlaganfallpatientinnen/Schlaganfallpatienten ein weitgehend uneingeschränktes und selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Wann beginnt die Rehabilitation?

Idealerweise beginnt die Rehabilitation bereits am ersten Tag der stationären Aufnahme – soweit es der Zustand der Patientin/des Patienten erlaubt. Vor allem Stroke-Units (spezielle Schlaganfall-Überwachungseinheiten) und neurologische Stationen gewährleisten eine gezielte frühzeitige Rehabilitation.

Auch wenn tote Gehirnzellen nicht ersetzt werden können, ist das Gehirn durchaus in der Lage, verloren gegangene Funktionen durch benachbarte Gebiete auszugleichen oder zu übernehmen. Diese Regenerationsfähigkeit nennt man „Plastizität des Nervensystems“. Um sie voll ausnutzen zu können, braucht das Gehirn Anreize – und zwar möglichst früh.

Durch unterschiedliche Maßnahmen wie physiotherapeutische, ergotherapeutische oder logopädische Übungen können die verloren gegangenen Funktionen wieder neu erlernt und trainiert werden. Dafür muss zunächst das Ausmaß der beeinträchtigten körperlichen, geistigen und psychischen Funktionen erfasst werden. Auf Basis dieser Ergebnisse erstellt das Team von Expertinnen/Experten ein individuelles Rehabilitationsprogramm. Dieses setzt sich aus Maßnahmen der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Neuropsychologie zusammen. Ausführliche Informationen zu Reha-Maßnahmen finden Sie unter Rehabilitative Maßnahmen im Überblick.

Wie lange dauert die Rehabilitation?

Es wird zwischen der Frührehabilitation – die Teil der Betreuung im Akutspital ist – und Rehabilitation in externen, spezialisierten Zentren unterschieden. Die Frührehabilitation im Akutspital dauert durchschnittlich etwa drei Wochen – in schweren Fällen auch länger. Im Idealfall kommen die Betroffenen direkt vom Krankenhaus in eine spezielle Rehabilitationseinrichtung. Da die Rehabilitation nicht mehr zum regulären Krankenhausaufenthalt zählt, muss sie beantragt werden. Dieser Antrag erfolgt meist bereits im Krankenhaus. Die Kosten für die medizinische Rehabilitation in einem Rehabilitationszentrum trägt der zuständige Sozialversicherungsträger, wobei jedoch für die Patientin/den Patienten ein Kostenbeitrag vorgesehen ist. Bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit (z.B. Bezug einer Ausgleichzulage) ist die/der Versicherte bzw. Pensionsbezieherin/Pensionsbezieher von diesem Kostenbeitrag befreit.

Die Rehabilitation kann auch ambulant in Tageskliniken durchgeführt werden. Die ambulante Variante ist vor allem für Patientinnen und Patienten vorgesehen, die nur leichte Beeinträchtigungen aufweisen und in der Nähe wohnen.

Notwendige Heilbehelfe

Sind nach der Rehabilitation Heilbehelfe (Leibstuhl, Rollator etc.) für zu Hause erforderlich, benötigen Sie dafür eine ärztliche Verordnung. Für Rollstühle, Spezialbetten oder Spezialmatratzen, die das Wundliegen verhindern sollen, ist außer der ärztlichen Verordnung auch noch die Bewilligung der zuständigen Sozialversicherung notwendig. Diese wird meistens von der Bandagistin/dem Bandagisten oder der Orthopädietechnikerin/dem Orthopädietechniker eingeholt. Informationen über Hilfsmittel und Heilbehelfe (Bewilligung, Kostenbeitrag, Befreiung vom Kostenbeitrag) finden Sie unter: www.gesundheitskasse.at

Rehabilitationseinrichtungen

Rehabilitationseinrichtungen für Schlaganfallpatientinnen und Schlaganfallpatienten in Österreich finden Sie unter: Rehabilitations-Kompass

Wohin kann ich mich wenden?

Wer nach dem Rehabilitationsaufenthalt die Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, Neuropsychologie fortsetzen möchte, findet die entsprechenden Therapeutinnen und Therapeuten unter den folgenden Links:

Voraussetzung für die Durchführung einer entsprechenden Therapie ist eine ärztliche Verordnung. Schulungen für Angehörige im richtigen Umgang mit Schlaganfallpatientinnen und Schlaganfallpatienten führt das Rote Kreuz durch.

Das Info-Service des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bietet vielfältige Informationen über Einrichtungen, Organisationen, Vereine und Selbsthilfegruppen, die im sozialen Feld als Dienstleister tätig sind: www.infoservice.sozialministerium.at

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 23. Dezember 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Julia Ferrari, Fachärztin für Neurologie, Zusatzfach Neurologie (Geriatrie)

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