Die Therapie einer ITP richtet sich vor allem nach dem Ausmaß der Blutungsneigung. Diese steht nicht in direkter Abhängigkeit zu der Thrombozytenanzahl. Dabei orientiert sich die Ärztin/der Arzt an bestimmten Blutungsgraden, die von der WHO (World Health Organization) definiert wurden. Meist kommen zur Behandlung immunsystemunterdrückende Medikamente (vor allem Kortisonpräparate) zum Einsatz. Aufgrund der Nebenwirkungen sollten diese jedoch nicht langfristig verabreicht werden. Zudem werden bei schweren Blutungen gegebenenfalls Immunglobuline und/oder Thrombozytenkonzentrate angewandt. Kleinere Blutungen können mittels Gabe von Antifibrinolytika (gerinnungsfördernder Medikamente) gestillt werden. Patientinnen/Patienten mit ITP sollten in jedem Fall gegen Hepatitis B geimpft werden, um das Risiko einer Infektion bei der Gabe von Blutprodukten zu senken. Auch während Schwangerschaft und Geburt sollten ITP-Patientinnen engmaschig von Spezialistinnen/Spezialisten betreut werden.
Wenn eine Milzentfernung notwendig wird
Besteht bei Erwachsenen nach ungefähr einem Jahr aufgrund der ITP weiterhin eine erhöhte Blutungsneigung, wird oft die Entfernung der Milz (Splenektomie) empfohlen. Diese erfordert vorbereitende Impfungen (Pneumokokken, Meningokokken, Hämophilus influenzae B), um den Wegfall des „Immunschutzschilds“ Milz zu kompensieren. Wird dieser Eingriff abgelehnt oder ist er aus anderen medizinischen Gründen nicht zu empfehlen, gibt es die Möglichkeit, weitere Medikamente anzuwenden – etwa sogenannte Thrombopoietin-Rezeptor-Agonisten. Nach einer Splenektomie ist ein Wiederauftreten einer ITP möglich. Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt eine Entfernung der Milz nur als Mittel der letzten Wahl.
Hinweis
Vor operativen Eingriffen beziehungsweise Punktionen (etwa Lumbalpunktion) und Zahneingriffen ist es unbedingt notwendig, auf eine bekannte ITP hinzuweisen. Dies ist wesentlich, um Maßnahmen zu ergreifen, die die Blutungsneigung während Operationen oder Zahnbehandlungen so gering wie möglich halten. Auch bei zusätzlicher Medikamentenanwendung ist die Rücksprache mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt unumgänglich.