
Arbeitsbedingte Krankheiten
Derzeit gelten in Österreich ausschließlich im ASVG gelistete Krankheiten als Berufskrankheiten. Allerdings können Erkrankungen auch durch Berufstätigkeiten verursacht werden, die nichts mit physikalisch oder chemisch gefährlichen Substanzen zu tun haben. Wenn diese die Arbeit unmöglich machen oder durch die Arbeit verschlimmert werden, hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die Pflicht, nach möglichen Abhilfen zu suchen. Zusätzlich gibt es öffentlich zugängliche Unterstützungsangebote.
Da der versicherungstechnische Terminus „ Berufskrankheiten“ sehr genau begrenzt ist, nennt man alle anderen Erkrankungen, die eventuell auch durch die Berufsarbeit entstanden sind, „arbeitsbedingte“ oder „arbeitsinduzierte“ Krankheiten. Dazu gehören sowohl psychische wie z.B. Depressionen oder Angststörungen als auch körperliche, wie z.B. Erkrankungen des Bewegungsapparats.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 12.02.2019
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