
Kennzeichnungspflicht allergieauslösender Stoffe
Die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültige Kennzeichnungsvorschrift für Lebensmittel bietet Personen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten Schutz. Gemäß dieser Verordnung müssen jene Zutaten in Lebensmitteln angegeben werden, die am häufigsten allergische und nicht allergische Nahrungsmittelunverträglichkeiten auslösen – auch wenn sie lediglich in sehr geringen Mengen vorkommen.
Wenn Grenzwerte unterschritten werden, kann diese Deklaration entfallen, was zur Verunsicherung bei Verbraucherinnen/Verbrauchern führt („dieses Lebensmittel kann Allergene beinhalten“). In der Industrie werden Produktionswege für unterschiedliche Nahrungsmittel verwendet, sodass es Kontaminationen geben kann. Daher einigte man sich auf die Deklaration.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 25.09.2018
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Letzte Expertenprüfung durch Univ.-Prof. Dr. Erika Jensen-Jarolim
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