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Klinische Arzneimittelstudien: Was ist das?

Neue Medikamente oder Impfstoffe müssen vor ihrer Zulassung in Österreich in klinischen Prüfungen auf ihre Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Unbedenklichkeit geprüft werden. Durch klinische Prüfungen wird ermittelt, ob ein Medikament wirksam und sicher ist. Vor der Durchführung von klinischen Prüfungen am Menschen müssen sogenannte präklinische Studien durchgeführt werden (im Labor bzw. im Tierversuch). Präklinische Forschungen liefern erste Hinweise zum Wirkmechanismus, zur Verträglichkeit und Dosierung eines neuen Wirkstoffs. Nur wenn keine gefährlichen Nebenwirkungen auftreten und das Präparat voraussichtlich wirksam sein kann, wird eine klinische Prüfung am Menschen durchgeführt.

Heilungschancen erhöhen

Das Spektrum von klinischen Arzneimittelprüfungen reicht von der Erstanwendung neuer Substanzen am Menschen bis zur Sammlung von Langzeitdaten zur Sicherheit von bereits zugelassenen Präparaten. Mit innovativen Therapien können sich die Heilungschancen erhöhen, gleichzeitig ist die Patientensicherheit durch strenge Genehmigungsverfahren und fortlaufende Überwachung gewährleistet. Die Studienteilnehmerinnen/Studienteilnehmer tragen ihrerseits dazu bei, dass wirksamere Medikamente unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüft und danach eingesetzt werden können.

Unterschied zu nicht interventionellen Studien

Klinische Arzneimittelprüfungen werden laut Arzneimittelgesetz (AMG) von sogenannten nicht interventionellen Studien (NIS) unterschieden. Früher hießen diese Studien Anwendungsbeobachtung. Um NIS durchführen zu können, muss das Arzneimittel bereits zugelassen sein, und die Anwendung muss ausschließlich nach den Bedingungen dieser Zulassung erfolgen. Es darf dabei keine Zusatzuntersuchungen abseits der Routine geben. Auch NIS müssen bei der Behörde gemeldet werden.

Phasen klinischer Arzneimittelprüfungen

Klinische Arzneimittelprüfungen durchlaufen in der Regel vier Phasen. Die Voraussetzungen für die Genehmigung von klinischen Arzneimittelprüfungen sind in Europa einheitlich geregelt. Neue, noch nicht zugelassene Präparate werden üblicherweise zuerst an gesunden Personen getestet und anschließend an Personen mit der zu behandelnden Erkrankung auf Wirksamkeit und Nebenwirkungen überprüft. Die ideale Dosis wird ermittelt, und auch bei Erweiterung des therapeutischen Einsatzbereichs finden erneut Studien statt. Nur wenn eine Phase erfolgreich durchlaufen ist, kann die nächste beginnen. Studienphasen können aufgrund schwerwiegender Gründe auch abgebrochen werden. Während jeder klinischen Prüfung erfolgt eine strenge ärztliche Überwachung.

Phase I: Verträglichkeits- & Sicherheitsstudie

Durchführung an gesunden Personen. Basierend auf den Erkenntnissen der präklinischen Forschungsergebnisse wird ein neuer Wirkstoff auf allgemeine Unbedenklichkeit (unter anderem Ausschluss von gefährlichen Nebenwirkungen) sowie Abbau im menschlichen Körper geprüft. Zudem werden Maximaldosen ermittelt.

Ggf. werden auch Personen mit Erkrankungen in dieser Phase eingeschlossen, um die Verstoffwechslung im Fall einer bestimmten Krankheit zu erforschen oder wenn die Gabe an Gesunde nicht vertretbar ist. Auch wenn in Einzelfällen klinischer Nutzen möglich ist, haben Phase-I-Studien per Definition keine therapeutische Zielsetzung.

Phase II: Erste Überprüfung der Wirksamkeit und Dosisfindung

Durchführung an Patientinnen/Patienten für eine erste Wirksamkeitsprüfung (IIa). In dieser Phase erfolgt auch die Ermittlung der korrekten Dosis (IIb). Oft werden die Studienteilnehmerinnen/Studienteilnehmer in Gruppen eingeteilt: eine erhält das neue Medikament, eine andere ein bereits erfolgreich eingesetztes Standardmedikament oder ein Placebo.

Phase III: Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit (Zulassungsstudien)

Durchführung an Patientinnen/Patienten, um die Wirksamkeit zu untermauern sowie die Häufigkeit von Nebenwirkungen festzustellen. In länger andauernden Vergleichsstudien wird überprüft, ob der Wirkstoff Vorteile gegenüber bereits etablierten Wirkstoffen hat. Diese Studien werden fast immer kontrolliert und verblindet durchgeführt. Die Daten dieser Phase-III-Studien stellen die Grundlage der späteren Zulassung dar.

Phase IV: Weitere Erkenntnisse über zugelassene Arzneimittel

Durchführung von Untersuchungen bereits zugelassener Arzneimittel im Fall von zusätzlichen Erweiterungen im therapeutischen Einsatz sowie weitere Beobachtung, um Daten aus der Praxis zu sammeln. Auch weitere mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können auf diesem Weg ermittelt werden.

Wie lange dauert die klinische Prüfung?

Die Phasen I bis III der klinischen Prüfung bis zur Zulassung dauern durchschnittlich sechs Jahre. In bestimmten Situationen kann die klinische Prüfung rascher erfolgen, z.B. bei einer Pandemie wie der Corona-Pandemie. Dann ist es möglich, dass mehrere Phasen in einem gemeinsamen Studienprojekt nacheinander durchlaufen werden (z.B. Phase I/II Studien oder Phase II/III Studien). Statt der üblichen Studienendberichte werden Zwischenberichte an die Behörde und die Ethikkommission abgegeben, sodass die Überwachung der Sicherheit weiterhin gewährleistet ist. Das Gesamtprojekt wird zwar komplizierter und umfassender, die Entwicklung eines Medikaments oder einer Impfung kann dadurch aber schneller abgeschlossen werden.

Ablauf einer klinischen Studie

Klinische Prüfungen müssen vor ihrer Durchführung von der nationalen Behörde und den Ethikkommissionen bewilligt werden. Die nationale Behörde in Österreich ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG). Eine neue Behandlungsform muss immer sinnvoll und ethisch vertretbar erscheinen sowie Aussicht auf Wirksamkeit haben. In einem Studienprotokoll wird genau festgehalten, wie der Ablauf der jeweiligen Prüfung ist. Das Studienprotokoll muss von allen an der Studie Beteiligten eingehalten werden. Werden Änderungen vorgenommen, müssen diese neuerlich von Behörde und Ethikkommissionen befürwortet werden. Im Studienprotokoll wird unter anderem festgelegt:

  • Präzisierung der Fragestellung der Studie
  • Studienart („Design“) und -phase
  • Definition der Studienteilnehmerinnen/Studienteilnehmer (etwa im Rahmen von strengen Ein- sowie Ausschlusskriterien)

Vor Studienbeginn erfolgt ein ausführliches Aufklärungsgespräch. Die Studienteilnahme muss freiwillig erfolgen und bedarf einer schriftlichen Einverständniserklärung. Studienteilnehmerinnen/Studienteilnehmer können die Studie jederzeit beenden. Sie brauchen dafür keine Gründe anzugeben. Es dürfen der Patientin/dem Patienten dadurch keine Behandlungsnachteile entstehen.

Seit 21. Juli 2014 müssen die Ergebnisse von klinischen Studien in das Europäische Register bei der Europäischen Arzneimittelagentur eingegeben werden.

Sicherheit bei der Durchführung von klinischen Studien

Klinische Studien erfolgen nach internationalen Standards (Deklaration von Helsinki, Gute Klinische Praxis/Good Clinical Practice). Die Studienkriterien müssen wissenschaftlich gesichert sein. Die korrekte Durchführung wird vom BASG vor Genehmigung überprüft und im Laufe der Studie weiter überwacht. Das Studienteam muss fachlich qualifiziert sein sowie über spezielles Wissen zur Durchführung klinischer Studien verfügen. Es gibt spezifische Weiterbildungskurse für Prüfärztinnen/Prüfärzte sowie etwa Study Nurses oder Study Coordinators. Die personenbezogenen Daten der Probandinnen/Probanden sind vertraulich zu behandeln. Das BASG kann im Rahmen einer Inspektion Einsicht in die Studienaufzeichnungen nehmen, um die Dokumentation zu überprüfen. Jede Person, die bei der Studienabwicklung mitwirkt, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Schnittstelle zwischen Forschung und Therapie

Klinische Prüfungen sind die entscheidende Schnittstelle zwischen innovativer Forschung und erfolgreicher Therapie. Sie verschaffen Patientinnen/Patienten direkten Zugang zu neuesten therapeutischen Entwicklungen. Klinische Prüfungen bieten damit die Möglichkeit, direkt und zeitnah von aktuellen Forschungsergebnissen zu profitieren.

Studienteilnehmerinnen/Studienteilnehmer werden sehr intensiv und individuell betreut. In der Regel werden klinische Prüfungen in Universitätskliniken oder anderen spezialisierten Behandlungszentren durchgeführt.

Nationale Auskunftsstelle zu Krebsstudien

Klinische Studien spielen auch im Bereich der Krebsforschung eine große Rolle. Ein im Krebsrahmenprogramm Österreich verankertes Ziel ist die Förderung von frühzeitiger Teilnahme von Krebserkranken an passenden klinischen Studien, unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer sozioökonomischen Situation. Die nationale Auskunftsstelle zu Krebsstudien, die an der GÖG (Gesundheit Österreich GmbH) eingerichtet ist, liefert unabhängige, objektive und kompetente Informationen über laufende klinische Studien. Die Auskunftsstelle richtet sich an Ärztinnen/Ärzte, die auf der Suche nach der passenden Studie für ihre onkologische Patientin/ihren onkologischen Patienten sind, aber auch an Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler (z.B. zur Vernetzung). Wenn Sie Patientin/Patient sind, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelnden Arzt. Zudem bietet die Österreichische Krebshilfe in ihrer Broschüre „Klinische Studien“ ausführliche Informationen zu diesem Thema.

Wohin kann ich mich wenden?

Wenn Sie sich erkundigen möchten, ob eine Studienteilnahme für Sie infrage kommt, besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Für Studienteilnehmerinnen/Studienteilnehmer fallen im Normalfall kaum oder keine Kosten an. Diese werden in der Regel von Studiensponsoren getragen oder über Forschungsgelder finanziert.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 14. August 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Christoph Baumgärtel, BASG - Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

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