Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Medizinische Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation schließt an die akutmedizinische Versorgung an. Voraussetzung für deren Beginn ist ein stabiler Krankheitszustand. Das bedeutet: die medizinische Rehabilitation kann erst anfangen, wenn die Maßnahmen von der betroffenen Person gut durchgeführt werden können. Die medizinische Rehabilitation umfasst Maßnahmen, die auf die Erhaltung bzw. Besserung des Gesundheits-zustandes ausgerichtet sind. Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern und die Folgen einer Erkrankung erleichtern. Für Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation sind verschiedene Sozialversicherungsträger zuständig: Unfallversicherung, Pensionsversicherung oder Krankenversicherung. Weitere Informationen finden Sie unter: Österreichischer Rehabilitationskompass.

Welches Ziel hat die medizinische Rehabilitation?

Ziel der medizinischen Rehabilitation ist es, Patientinnen und Patienten nach Erkrankungen oder Unfällen wieder in die Lage zu versetzen, möglichst ohne fremde Hilfe ein eigenständiges Leben zu führen. Zudem sollen behinderungsbedingte Pensionierungen und Pflegebedürftigkeit verhindert oder zumindest aufgeschoben werden.

  • In der Unfallversicherung wird medizinische Rehabilitation im Rahmen der Unfallheilbehandlung mit dem Ziel gewährt, Versehrte bis zu einem solchen Grad ihrer Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, der sie in die Lage versetzt, im beruflichen und wirtschaftlichen Leben und in der Gemeinschaft einen ihnen angemessenen Platz möglichst dauernd einnehmen zu können. Die Unfallheilbehandlung umfasst ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe und die Pflege in Kranken-, Kur- und sonstigen Anstalten. Sie wird so lange und so oft gewährt, als eine Besserung der Folgen des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit oder eine Steigerung der Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist oder Heilmaßnahmen erforderlich sind, um eine Verschlimmerung zu verhüten. Die medizinische Rehabilitation ist eine Pflichtleistung.
  • Die versehrte Person hat außerdem Anspruch auf Versorgung mit Körperersatzteilen, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln, die erforderlich sind, um den Erfolg der Heilbehandlung zu sichern oder die Folgen des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit zu erleichtern. In der Pensionsversicherung wird medizinische Rehabilitation mit dem Ziel gewährt, Patientinnen und Patienten bis zu einem solchen Grad ihrer Leistungsfähigkeit herzustellen bzw. wiederherzustellen, der sie in die Lage versetzt, im beruflichen und wirtschaftlichen Leben oder in der Gemeinschaft einen ihnen angemessenen Platz möglichst dauernd einnehmen zu können (Erhalt der Berufsfähigkeit bzw. Verhinderung von Pflegebedürftigkeit).
  • Die Krankenversicherungsträger gewähren, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder die Folgen der Krankheit zu erleichtern, im Anschluss an die Krankenbehandlung medizinische Maßnahmen der Rehabilitation mit dem Ziel, den Gesundheitszustand der Versicherten und ihrer Angehörigen so weit wiederherzustellen, dass sie in der Lage sind, in der Gemeinschaft einen ihnen angemessenen Platz möglichst dauernd und ohne Betreuung und Hilfe einzunehmen (Erhalt der Selbsthilfefähigkeit).

Weitere Informationen finden Sie unter: Österreichischer Rehabilitaltionskompass (Gesundheit Österreich GmbH).

Was sind die Voraussetzungen für die medizinische Rehabilitation?

Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation auf Kosten eines Sozialversicherungsträgers werden grundsätzlich nur aufgrund eines vorherigen Antrages erbracht. Den Antrag stellt die Patientin oder der Patient. Die Ärztin oder der Arzt für Allgemeinmedizin oder eines bestimmten Fachgebietes begründet auf der Rückseite des Antragsformulars die medizinische Notwendigkeit und den Zweck der Rehabilitation.

Weitere Informationen finden Sie unter: Österreichischer Rehabilitationskompass (Gesundheit Österreich GmbH).

Wie erfolgt die Antragstellung?

Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden nur aufgrund eines Antrages erbracht. Der Rehabilitationsantrag erfolgt über die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt oder im Akutspital, nachdem die Notwendigkeit einer Rehabilitation festgestellt wurde. Die Ärztin oder der Arzt wird Sie darüber informieren, welcher Versicherungsträger (Pensions-, Unfall- oder Krankenversicherung) in Ihrem Fall zuständig ist. Der zuständige Versicherungsträger entscheidet die Art der Maßnahmen, bestimmt die Einrichtung und die Dauer des Aufenthaltes.

Das dafür erforderliche Formular erhalten Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder auf der Website der Sozialversicherung.

Wohin kann ich mich wenden?

Für die Erbringung der medizinischen Rehabilitation kommen unterschiedliche Versicherungsträger infrage:

Informationen zum medizinischen Angebot stationärer Rehabilitationseinrichtungen enthält der Rehabilitationskompass. Darin finden Sie auch Informationen über Rehabilitationseinrichtungen.

Hinweis

Es besteht die Möglichkeit, Anträge bei jedem Sozialversicherungsträger einzubringen – auch wenn ein anderer Versicherungsträger tatsächlich zuständig ist. In diesem Fall wird der Antrag an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet („Allspartenservice"). 

Antragsformular zum Download

Hier erhalten Sie das Antragsformular zum Download: Antrag auf medizinische Rehabilitation (Sozialversicherung).

Der ausgefüllte Antrag kann an den zuständigen Sozialversicherungsträger (Kranken-, Pensions- oder Unfallversicherungsträger) geschickt oder persönlich in einer der Servicestellen abgegeben werden.

Hinweis

Nach einer Operation bei Akuterkrankungen oder nach einem Unfall kann die Spitalsärztin oder der Spitalsarzt einen Antrag auf Anschlussheilverfahren beim zuständigen Versicherungsträger stellen. Hierfür gibt es ein eigenes, dafür vorgesehenes Antragsformular

Was passiert bei Ablehnung eines Antrages?

Wird ein Rehabilitationsantrag abgelehnt, kann frühestens nach einem Jahr ein neuerlicher Antrag eingebracht werden. Bei wesentlicher Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes der Patientin oder des Patienten oder bei erneuter Erkrankung kann von dieser Fristenregelung Abstand genommen werden. Die ärztliche Beurteilung erfolgt wiederum durch den jeweiligen Versicherungsträger (Pensions-, Unfall- oder Krankenversicherungsträger). Die Entscheidung über den Antrag wird der Antragstellerin oder dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Wird ein Antrag auf medizinische Rehabilitation abgelehnt, führt der zuständige Versicherungsträger auch die Gründe dafür an.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Bewilligt die Sozialversicherung den Reha-Aufenthalt, übernimmt sie auch einen Großteil der Kosten. Nähere Informationen zur Höhe der Zuzahlungen finden Sie unter: www.sozialversicherung.at

Reise- und Transportkosten

Reise- und Transportkosten werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Versicherungsträger zum Teil übernommen. Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger

 

Weitere Informationen:

Hier finden Sie alle Rehabilitationseinrichtungen Österreichs: Österreichischer Rehabilitationskompass (Gesundheit Österreich GmbH)

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dachverband der österreichischen Sozialversicherung

Mein Wegweiser

Ich fühle mich krank

Wo finden Sie rasch Hilfe bei Beschwerden? Wie können Sie sich auf einen Aufenthalt im Krankenhaus vorbereiten? Was sagt ein Laborbefund aus? Erfahren Sie mehr zu diesen und anderen Themen.

Zur Lebenslage "Ich fühle mich krank"
Zurück zum Anfang des Inhaltes