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Kinder und Medikamente

Sollte es notwendig sein, Ihrem Kind Medikamente zu verabreichen, werden Sie von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt genau aufgeklärt. Bei der Verabreichung von Medikamenten an Kinder gelten besondere Regeln, da Medikamente nicht in jedem Alter gleich verträglich sind. Der Körper eines Neugeborenen lässt sich zum Beispiel nicht mit dem eines älteren Kindes vergleichen. Daher ist das Gespräch mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt hier besonders wichtig und sollte entsprechend ausführlich erfolgen.

Achten Sie darauf, die Medikamente genau wie vom Arzt verordnet zu verabreichen und dies auch anderen betreuenden Personen mitzuteilen. Sonst kann es versehentlich zur doppelten Gabe eines Medikamentes kommen. Medikamente sollen zu Hause auf jeden Fall kindersicher verwahrt sein!

Mehr zum Thema: Vergiftungen bei Kindern: Medikamente

Informationen zur ärztlichen Aufklärungspflicht und zu Ihren Rechten erhalten Sie unter: Das ärztliche Aufklärungsgespräch.

Seit Jänner 2007 gilt die EU-Verordnung für Kinderarzneimittel (Paediatric Regulation). Mit dieser Verordnung reagierte die Europäische Union auf ein Thema, mit dem man immer wieder konfrontiert ist: Kinder erhalten Medikamente, deren Wirkung zwar an Erwachsenen, jedoch nicht immer auch an Kindern untersucht wurde. Auch deshalb, weil sich bei medizinischen Studien mit Kindern ethische Probleme auftun. Hinzu kommt, dass nicht alle an Kinder verabreichten Medikamente auch für die Behandlung an Kindern zugelassen sind. Dieser sogenannte „Off-Label-Use“ ist üblich und mangels ausreichender Alternativen auch notwendig. Daher kommt es in der Kinderheilkunde sehr häufig vor, dass die Ärztin/der Arzt Medikamente oder Dosierungen empfiehlt, die im Beipacktext anders formuliert sind.

Ziel der EU-Verordnung ist es, die Gesundheit von Kindern zu verbessern, ohne sie unnötigen Studien auszusetzen. Laut Paediatric Regulation sollen Forschung, Entwicklung und Zulassung von Kinderarzneimitteln verstärkt betrieben werden. Eingeschlossen in die Verordnung sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

Wollen Hersteller nun Medikamente auf den Markt bringen, müssen sie die Anwendung bei Kindern berücksichtigen, das heißt, die Wirkung des jeweiligen Medikaments bei Kindern und Jugendlichen muss belegt werden und speziell für diese Patientinnen/Patientengruppe zugelassen werden. Dies gilt auch für Änderungen, die das Anwendungsgebiet, die Zusammensetzung oder die Darreichungsform betreffen (Tabletten, Zäpfchen etc.). Hersteller sind zudem verpflichtet, einen Prüfplan vorzulegen, den der Pädiatrieausschuss der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) genehmigen muss.

In einem Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017 – zehn Jahre nach Einführung der EU-Verordnung – ist von erheblichen Fortschritten und einer Reihe positiver Entwicklungen die Rede, die ohne die Verordnung nicht möglich gewesen wären. Neuzugelassene Medikamente für Kinder, die den Anforderungen der Verordnung entsprechen, haben in einigen Therapiebereichen (u.a. Rheumatologie, Infektionskrankheiten) zu erheblich verbesserten Behandlungsmöglichkeiten geführt, so der Bericht. Die Forschungsarbeit müsse aber auch in Zukunft weiter vorangetrieben und weitere politische Strategien erarbeitet werden.

Mehr Informationen zum Thema Medikamente finden Sie hier.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. MedR. Ass.-Prof. DDr. Peter Voitl, MBA

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