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Informationen über Stammzellspende

Für Patientinnen und Patienten mit einer bösartigen Blutkrankheit wie Leukämie ist eine Stammzellspende oft die einzige Aussicht auf Hilfe oder Heilung. Wer sich als mögliche Spenderin/als möglicher Spender von Stammzellen registrieren lassen möchte, um bei Bedarf für eine lebensrettende Stammzelltransplantation zur Verfügung zu stehen, wendet sich an ein Spenderzentrum. Hier finden Sie eine Liste der Spenderzentren.

Eine Stammzellspende erfolgt durch die Spenderin/den Spender freiwillig und unentgeltlich. Es entstehen der Spenderin/dem Spender grundsätzlich keine Kosten.

Wer kommt als Spenderin oder Spender infrage?

Für die allogene Stammzelltransplantation können neben Geschwistern auch unverwandte Personen für eine Spende infrage kommen. Alternativ kann die Stammzelltransplantation auch mit Nabelschnurblut durchgeführt werden.

Unverwandte Stammzell-/Knochenmarkspende

Als freiwillige Spenderinnen/Spender von Stammzellen kommen gesunde Personen im Alter zwischen 18 und 55 Jahren infrage. Die Registrierung der Spenderinnen/Spender von Stammzellen erfolgt in Österreich in den Spenderzentren und ist bis zu einem Alter von maximal 35 Jahre möglich. Aufgrund der besseren Qualität der Stammzellen eignen sich jüngere Personen am besten. Jede Spenderin/jeder Spender muss über Zweck, Durchführung und potenzielle Gefahren der Stammzellspende umfassend von einer Ärztin/einem Arzt des Spenderzentrums informiert werden. Die Ärztin/der Arzt untersucht auch die Spendentauglichkeit. Für die Gewebetypisierung wird eine Blutprobe oder ein Wangenabstrich abgenommen. Nach der Registrierung der potenziellen Spenderin/des potenziellen Spenders werden die Daten in das Österreichische Stammzellregister in anonymisierter Form aufgenommen.

Die Spenderdaten stehen damit auch weltweit für Suchanfragen zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt kann die Spenderin/der Spender jederzeit weltweit für eine Stammzellspende angefragt werden. Die Spenderin/der Spender hat das Recht, jederzeit von der Bereitschaft zur Stammzellspende zurückzutreten. Ein Rücktritt unmittelbar vor einer schon geplanten Spende kann jedoch die Empfängerin/den Empfänger der Stammzellen einer unmittelbaren Lebensgefahr aussetzen.

Spende von Nabelschnurblut

Nabelschnurblut ist eine mögliche Quelle für Stammzellen für die Stammzelltransplantation. Derzeit ist der Bedarf allerdings sehr gering, weil alternative Stammzellquellen ausreichend zur Verfügung stehen. Die Transplantation mit Nabelschnurblut wird nur in seltenen Fällen durchgeführt.

Die Lagerung von Nabelschnurblut für den Eigenbedarf wird von den wissenschaftlichen Fachgesellschaften derzeit nicht empfohlen. Mehr Informationen finden Sie unter Nabelschnurblut.(ÖBIG-Transplant, Gesundheit Österreich GmbH).

In Österreich ist es aus diesen Gründen derzeit nicht empfohlen, Nabelschnurblut für die Stammzelltransplantation zu gewinnen.

Ablauf einer Stammzellspende

Das Österreichische Stammzellregister (SZR) übernimmt auf Anfrage eines Transplantationszentrums die Suche nach einer geeigneten Spenderin/einem geeigneten Spender. Das SZR informiert das jeweilige Spenderzentrum, wenn die HLA-(Humane-Leukozyten-Antigene-)Merkmale einer registrierten Spenderin/eines registrierten Spenders mit jenen einer Patientin/eines Patienten übereinstimmen. Danach informiert das Spenderzentrum die Spenderin/den Spender und organisiert die nächsten Schritte.

Die Spenderin/der Spender wird ärztlich untersucht und über den Ablauf der Stammzellentnahme informiert. Nach der neuerlichen Einverständniserklärung und bei positivem Ergebnis der Untersuchung kann mit der Stammzellentnahme in einem Stammzellentnahmezentrum begonnen werden. Die Gewinnung von Stammzellen erfolgt unmittelbar vor der Stammzelltransplantation. Durch dieses Vorgehen wird die Anonymität von Spenderin/Spender und Patientin/Patienten in allen Einrichtungen gewährleistet.

Die Stammzellspende kann auf verschiedene Weise gewonnen werden:

  • Bei der am häufigsten durchgeführten peripheren Stammzellspende erhält die Spenderin/der Spender fünf Tag lang einen Wachstumsfaktor, um vermehrt Blutstammzellen zu produzieren. Anschließend werden die Stammzellen ambulant mittels Stammzellapherese entnommen. Der Vorgang dauert ca. fünf Stunden. Anschließend wird die Stammzellspende für die Transplantation aufbereitet. Als Nebenwirkung der Behandlung mit Wachstumsfaktoren können Kopf- und Gliederschmerzen auftreten, die kurz nach der Behandlung wieder abklingen. Die Nachkontrollen der Spenderin/des Spenders werden vom Spenderzentrum veranlasst. Jährliche Blutuntersuchungen sollen mindestens zehn Jahre lang durchgeführt werden.
  • Bei der seltener durchgeführten Knochenmarkspende werden stationär in Vollnarkose mittels Punktion in den Beckenknochen ca. ein bis 1,5 Liter Knochenmark entnommen. Der Vorgang dauert rund eine Stunde. Anschließend wird die Knochenmarkspende für die Transplantation aufbereitet. Meist kann die Spenderin/der Spender das Spital am nächsten Tag verlassen. Das Knochenmark bildet sich in wenigen Wochen vollständig nach. Als Folge der kleinen Einstiche können Blutergüsse auftreten. Eine Vollnarkose ist mit dem üblichen Narkoserisiko verbunden. Die Nachkontrollen der Spenderin/des Spenders werden vom Spenderzentrum veranlasst. Jährliche Blutuntersuchungen sollen mindestens zehn Jahre lang durchgeführt werden.
  • Bei der Nabelschnurblutspende werden nach Abnabelung des Babys, in der Plazenta verbliebene Stammzellen über das Nabelschnurblut gewonnen. Dieses Restblut wird normalerweise mit der Plazenta verworfen, da es das Kind nicht benötigt. Nach der Entnahme des Nabelschnurbluts wird das Stammzellpräparat aufbereitet. Eine Blutprobe der Mutter kurz vor oder nach der Geburt dient zur Kontrolle von möglichen Infektionen, welche auch das Nabelschnurpräparat betreffen würden.

Wo kann ich Stammzellen spenden?

Wer sich als mögliche Spenderin/als möglicher Spender von Stammzellen registrieren lassen möchte, um bei Bedarf für eine lebensrettende Stammzelltransplantation zur Verfügung zu stehen, wendet sich an ein Spenderzentrum.

Eine Stammzellspende erfolgt durch die Spenderin/den Spender freiwillig und unentgeltlich. Es entstehen der Spenderin/dem Spender grundsätzlich keine Kosten.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 21. Dezember 2021

Erstellt durch:

Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Gottfried Fischer

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