
Rehabilitation – Zuständigkeiten im Überblick
In Österreich gibt es unterschiedliche Rehabilitationsträger, die für eine medizinische Rehabilitation, bzw. für die Kostenübernahme in Frage kommen. Bei welchem dieser Leistungsträger die Zuständigkeit liegt, muss jeweils individuell ermittelt werden und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers einbringen . . .
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 05.02.2018
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