Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Im Krankenhaus - Die stationäre und ambulante Versorgung

Patientinnen und Patienten mit akuten oder chronischen Erkrankungen müssen manchmal in einem Spital untersucht, behandelt und betreut werden. Erfolgt die Gesundheitsversorgung in Spitälern mit dem Erfordernis einer Aufnahme auf einer Pflegestation, wird diese als stationäre Versorgung bezeichnet. Sie hat in Österreich traditionell einen hohen Stellenwert. So werden in Österreich Patientinnen und Patienten häufiger in einem Krankenhaus aufgenommen als in den meisten anderen europäischen Ländern.

Pro Jahr werden mehr als zwei Millionen stationäre Aufenthalte in österreichischen Spitälern für die Akutversorgung gezählt. Ein Aufenthalt im Spital dauert laut Statistik Austria durchschnittlich sechs Tage.

Bei Tagesaufenthalten handelt es sich um stationäre Aufenthalte, bei denen die Patientinnen und Patienten noch am selben Tag nach der Aufnahme wieder entlassen werden. Die Zahl der tagesklinisch vorgenommenen Eingriffe stieg in den letzten Jahren an. Tagesklinisch werden weniger schwere Operationen durchgeführt. In einigen Spitälern sind dafür eigene Einheiten eingerichtet, die als „Tagesklinik“ bezeichnet werden.

Darüber hinaus werden in Spitalsambulanzen auch medizinische Leistungen erbracht, ohne dass dafür eine stationäre Aufnahme notwendig ist.

Weitere Informationen finden Sie unter Die Aufnahme im Spital.

Hinweis: Statistische Informationen zu den stationären Aufenthalten in Österreich finden Sie auf den Web-Seiten der Statistik Austria.

Wie ist die Spitalsversorgung in Österreich organisiert?

In Österreich gibt es etwas mehr als 260 Krankenanstalten. Rund drei Fünftel der Spitäler sind für die Akutversorgung zuständig, rund zwei Fünftel übernehmen nicht akute Versorgungen.

Die Akutversorgung in den Spitälern umfasst sowohl die akute, ungeplante Behandlung einer Erkrankung als auch die geplante bzw. planbare Behandlung. Der Großteil der Akutspitäler übernimmt Aufgaben der Allgemeinversorgung. Dazu zählt ein breites Angebot an operativen und konservativen Leistungen unterschiedlicher medizinischer Fachrichtungen.

Ein kleiner Teil der Akutversorgung erfolgt in spezialisierten Bereichen. Das kann z.B. die Spezialversorgung von Personen mit bestimmten Krankheitsbildern (z.B. neurologische und psychiatrische Erkrankungen) oder bestimmter Altersstufen (z.B. Kinderkrankenhäuser) sein.

Zur nicht akuten Versorgung in den Spitälern zählen die stationären Rehabilitationszentren und Einrichtungen der Langzeitversorgung (v.a. Alten-/Pflegeheime) mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Wochen.

Weitere Informationen zur Gesundheitsversorgung in Spitälern finden Sie unter: Krankenanstalten in Zahlen (BMSGPK).

Um eine umfassende medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, werden regelmäßige Planungen auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen vorgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter ÖSG 2023: Planung der Gesundheitsversorgung.

Spitäler und ihre Versorgungsaufgaben

Die verschiedenen Typen von Spitälern und ihre Aufgaben in der Akut- und Nicht-Akutversorgung sind gesetzlich verankert (§§ 1. und 2. des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes - KAKuG). Der Gesetzgeber unterscheidet Allgemeine Krankenanstalten, Sonderkrankenanstalten, Sanatorien und Pflegeanstalten für chronisch Kranke.

Die Spitäler sind nach ihren Versorgungsaufgaben klassifiziert:

  • Die Akutversorgung erfolgt in Allgemeinen Krankenanstalten, zum Teil auch in Sonderkrankenanstalten und Sanatorien.
  • Die Nicht-Akutversorgung erfolgt vorwiegend in Pflegeanstalten für chronisch Kranke und Rehabilitationszentren.

Weitere Informationen finden Sie unter Krankenanstalten in Österreich.

Stationäre Versorgung: Welche Fachabteilungen hat ein Krankenhaus?

Eine Fachabteilung in einem Krankenhaus gewährleistet für ein bestimmtes Fachgebiet ambulante und stationäre Behandlungen. Die Führung von bestimmten Fachabteilungen bzw. andere Organisationsformen sind in Abhängigkeit von der dem Krankenhaus zugewiesenen Versorgungsstufe gesetzlich geregelt (vgl. § 2a und 2b KAKuG). Welche Fachabteilungen geführt werden, hängt vom Versorgungsauftrag des jeweiligen Krankenhauses ab. Fachabteilungen bedienen sich für die stationäre Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten der Betten in den Pflegestationen.

Auf einer Normalpflegestation erfolgt die Versorgung der Patientinnen und Patienten, die keine besondere Betreuung oder Überwachung der Organfunktionen benötigen. Wenn Bedarf an einer Überwachung oder der Aufrechterhaltung von Organfunktionen besteht, stehen Intensiveinheiten zur Verfügung.

Innerhalb der Fachabteilungen kann es in größeren Krankenhäusern weitere Spezialisierungen geben. So legt z.B. eine Abteilung der Inneren Medizin ihren Schwerpunkt auf Herzkrankheiten, eine andere auf Krebserkrankungen und eine dritte auf Nierenkrankheiten. Die Chirurgie kann in Spezialabteilungen für Gefäßchirurgie, Herzchirurgie oder Thoraxchirurgie unterteilt sein. Das erklärt auch, warum es in manchen Schwerpunkt- oder Zentralkrankenhäusern eine erste, zweite oder dritte „Medizinische Abteilung“ gibt.

In einem Krankenhaus gibt es manchmal für eine Fachabteilung mehrere Bettenstationen. Weiters besteht auch noch die Möglichkeit des „gemischten Belags“. In diesem Fall werden Patientinnen und Patienten, die von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen behandelt werden, auf einer Station versorgt.

Es gibt aber auch nicht bettenführende Organisationseinheiten, sogenannte Institute, z.B. Labormedizin, Röntgen, Physikalische Medizin und den OP-Bereich.

Hinweis

Kliniksuche.at unterstützt bei der Suche nach Krankenhäusern, Abteilungen, Ambulanzen und ihren Leistungen für Diagnose und Behandlung.

Welche Spezialabteilungen gibt es im Spital?

Wichtige Abteilungen im Krankenhaus sind die Intensivstation und die sogenannte Intermediate Care Unit (IMCU), eine Station mit Intensivüberwachung der Patientinnen und Patienten, die als Bindeglied zwischen Intensivstation und Normalstation fungiert. Auf der Intensivstation werden Patientinnen und Patienten mit schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen intensivmedizinisch behandelt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Intensivmedizinische Versorgung im Spital.

In vielen Spitälern gibt es zudem Spezialabteilungen oder -zentren für die Behandlung bestimmter Erkrankungen. Dazu zählen:

  • Stroke Unit (Intensivüberwachungseinheit für Schlaganfallpatientinnen und -patienten),
  • Schlaflabor zur Abklärung und Behandlung von Schlafstörungen,
  • Akutgeriatrie/Remobilisation (AG/R),
  • Remobilisation und Nachsorge (RNS),
  • Palliativstation,
  • Seltene Erkrankungen,
  • Geburtshilfe oder 
  • interdisziplinäre operative Tageskliniken für Operationen, nach denen Patientinnen und Patienten nicht stationär aufgenommen werden, sondern nach Hause gehen.

Ambulante Versorgung: Welche Aufgaben haben Spitalsambulanzen?

Spitalsambulanzen sind medizinische Einrichtungen, in denen Patientinnen und Patienten untersucht und behandelt werden, ohne stationär im Spital aufgenommen zu werden.

Ihre Aufgaben und Leistungen umfassen unter anderem:

  • Diagnostik und Therapie,
  • Abklärungen vor einer stationären Spitalsaufnahme, z.B. vor einer Operation,
  • Kontrollen nach der Behandlung,
  • spezielle Aufgaben der Versorgung.

In Krankenhäusern gibt es verschiedene Spitalsambulanzen. Dazu zählen allgemeine Fachambulanzen, Spezialambulanzen sowie die sog. „Zentrale ambulante Erstversorgung“.

Allgemeine Fachambulanzen können als Akut-Ambulanz ohne Terminvereinbarung oder als Termin-Ambulanz mit vorheriger Terminvereinbarung geführt werden. Meist haben Fachambulanzen fixe Öffnungszeiten.

Spezialambulanzen sind speziell für die Diagnostik und Therapie bestimmter Erkrankungsbilder zuständig. Sie werden ausschließlich als Termin-Ambulanzen geführt.

Die Zentrale ambulante Erstversorgung, kurz ZAE, übernimmt die Erstversorgung von Akut- und Notfallpatientinnen und -patienten. Die Patientinnen und Patienten ohne Terminvereinbarung für eine Behandlung werden nach Feststellung der Dringlichkeit der Behandlung ambulant begutachtet und behandelt. Akutfälle können in der ZAE:

  • bis zu 24 Stunden ambulant beobachtet werden oder
  • zu einer Fachärztin oder einem Facharzt,
  • zu eine Hausärztin oder einen Hausarzt oder
  • zur stationären Aufnahme ins Krankenhaus weitergeleitet werden.

Der Zentralen ambulanten Erstversorgung kann eine Zentrale Notfallaufnahme (ZNA) angeschlossen sein, die auch über eigene Betten verfügt. Die Hauptaufgabe der ZNA ist die rasche stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten mit akuten und möglicherweise lebensbedrohlichen Beschwerden.

Hinweis

Bei einem Notfall oder Unfall rufen Sie die Rettung unter Tel. 144! Auch im Krankenhaus gibt es eine Ambulanz für Notfälle. Wenn Sie sich bei einer Erkrankung nicht sicher sind: Rufen Sie Tel. 1450 - die Rund-um-die-Uhr-Gesundheitsberatung. Weitere Informationen: Wo bin ich richtig?

Welche Einrichtungen gibt es noch im Spital?

Neben den medizinischen Einrichtungen gibt es in Spitälern andere Einrichtungen, die für den Betrieb wichtig sind oder einen Beitrag zur Versorgung der Patientinnen und Patienten leisten:

  • Ombudsstelle, die sich um Anliegen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten kümmert,
  • Anstaltsapotheke,
  • Seelsorge,
  • Hygieneteam,
  • Küche,
  • Entlassungsmanagement und Sozialarbeit.

Dazu kommen weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen die Patientinnen und Patienten nicht direkt in Kontakt kommen. Zu ihnen gehören unter anderem Personen aus den Bereichen:

  • Betriebsärztlicher Dienst, Arbeitsmedizin,
  • Brandschutz- und Sicherheitstechnik,
  • Haustechnik,
  • Küchenpersonal,
  • Gebäudereinigung,
  • Informatik,
  • Projektmanagement und Organisationsentwicklung,
  • Qualitätsmanagement,
  • Umweltschutz und Abfall,
  • Sekretariat,
  • Einkauf,
  • PR/Marketing,
  • Patientenadministration.

Wer betreibt Spitäler in Österreich?

Zu den Betreibern bzw. Trägern der Spitäler zählen die Länder mit ihren Landesgesellschaften, Gemeindeverbände, geistliche Orden und Glaubensgemeinschaften (konfessionelle Träger), Sozialversicherungsträger oder private Träger.

Die stationäre Versorgung einer Patientin oder eines Patienten kann sowohl in einem öffentlichen und gemeinnützigen Spital („Fondskrankenanstalt“) oder in einem Sanatorium – so werden rein private Spitäler bezeichnet – erfolgen. Die Spitäler werden aus unterschiedlichen Quellen finanziert. Weitere Informationen unter: Finanzierung des öffentlichen Gesundheitswesens.

Sozialversicherte Patientinnen und Patienten müssen für einen Spitalsaufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse nur einen Kostenbeitrag pro Tag leisten. Weitere Informationen unter: Was kostet der Spitalsaufenthalt?

Welches Gesundheitspersonal arbeitet im Krankenhaus?

Jede Abteilung eines Spitals hat eine medizinische Leitung. An der Abteilungsspitze steht die Abteilungsvorständin oder der Abteilungsvorstand (Primaria oder Primar). Die pflegerische Leitung von Pflegestationen erfolgt durch die Stationsleitung. Eine Stationsleitung ist in der Regel nur für eine Station zuständig. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen mit Führungsaufgaben können die Leitung über mehrere Stationen übernehmen.

Ärztliches Personal

Zum ärztlichen Personal einer Abteilung zählen:

  • Primaria oder Primar: Sie stehen der Abteilung vor und sind letztverantwortlich für die medizinisch-fachliche Behandlung.
  • Oberärztinnen und Oberärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte: Sie arbeiten direkt mit den Patientinnen und Patienten. Sie leiten die täglichen Visiten und den Ambulanzbetrieb.
  • Stationsärztinnen und Stationsärzte: Diese sind in der Regel Allgemeinmediziner:innen.
  • Turnusärztinnen und Turnusärzte: Sie haben ihr Medizinstudium abgeschlossen und befinden sich entweder in der letzten Ausbildungsstufe zur Ärztin oder zum Arzt für Allgemeinmedizin – Dauer: drei Jahre –  oder in der Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt – Dauer: sechs Jahre.

In kleineren öffentlichen Krankenanstalten ist es auch üblich, dass Fachärztinnen oder Fachärzte eines bestimmten Fachgebietes, das es nicht mit einer eigenen Abteilung in diesem Krankenhaus gibt, als Konsiliarärztinnen oder Konsiliarärzte beigezogen werden können.

Pflegepersonal und Fachkräfte

In enger Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Personal kümmern sich weitere Gesundheitsberufe um das Wohl der Patientinnen und Patienten. Neben diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal zählen dazu u.a. Angehörige der sogenannten medizinisch-technischen Dienste, weitere Pflegeberufe, Hebammen und andere Gesundheitsberufe.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2024

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Gesundheit Österreich GmbH

Mein Wegweiser

Ich fühle mich krank

Wo finden Sie rasch Hilfe bei Beschwerden? Wie können Sie sich auf einen Aufenthalt im Krankenhaus vorbereiten? Was sagt ein Laborbefund aus? Erfahren Sie mehr zu diesen und anderen Themen.

Zur Lebenslage "Ich fühle mich krank"
Zurück zum Anfang des Inhaltes