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Ordinationsassistenz

Die Ordinationsassistenz ist zuständig für organisatorische und administrative Tätigkeiten sowie für die Betreuung der Patientinnen und Patienten.

Darüber hinaus umfasst ihr Tätigkeitsbereich die Durchführung standardisierter diagnostischer Programme sowie Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen mittels Schnelltestverfahren inkl. der Blutentnahme aus Kapillaren im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik.

Offizielle Berufsbezeichnung

Ordinationsassistent:in, vormals Ordinationsgehilfin und Ordinationsgehilfe

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Ordinationsassistentinnen und Ordinationsassistenten helfen bei medizinischen Maßnahmen.

Der Tätigkeitsbereich der Ordinationsassistenz umfasst v.a.:

  • Durchführung einfacher Assistenztätigkeiten bei ärztlichen Maßnahmen,
  • Durchführung von standardisierten diagnostischen Programmen sowie Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen mittels Schnelltestverfahren inkl. der Blutentnahme aus Kapillaren im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik,
  • Blutentnahme aus der Vene (jedoch nicht bei Kindern),
  • Betreuung der Patientinnen und Patienten,
  • Praxishygiene, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wartung der Medizinprodukte, sonstiger Geräte und Behelfe sowie die Abfallentsorgung,
  • Durchführung organisatorischer und administrativer Tätigkeiten.

Ordinationsassistentinnen und Ordinationsassistenten arbeiten nach Anordnung und unter Aufsicht durch eine Ärztin oder einen Arzt, gegebenenfalls auch durch eine oder einen Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.

Wo arbeiten Ordinationsassistentinnen und Ordinationsassistenten?

Ordinationsassistentinnen und Ordinationsassistenten arbeiten in ärztlichen Praxen, nicht bettenführenden Organisationseinheiten einer Krankenanstalt, Ambulatorien sowie Sanitätsbehörden.

Fundierte Ausbildung

Die Ordinationsassistenz ersetzt die bisherige Ordinationshilfe. Die Ausbildung umfasst mindestens 650 Stunden. Davon besteht mindestens die Hälfte aus Praxis, mindestens ein Drittel aus Theorie. Die Ausbildung kann im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen, sofern an diesem Ausbildungsort alle vorgesehenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Die theoretische Ausbildung wird an einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder einem Lehrgang für Ordinationsassistenz absolviert. Der Beruf wurde mit dem MABG neu geregelt. Bisherige Ordinationsgehilfinnen und Ordinationsgehilfen sind nunmehr berechtigt, die Berufsbezeichnung Ordinationsassistent:in zu tragen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Leistungen der Ordinationsassistenz werden über den Arzt- bzw. Ambulatoriumsbesuch abgerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie unter Der Arztbesuch – Kosten und Selbstbehalte.

Rechtliche Grundlagen

Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):

  • Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinisches-Assistenzberufe-Gesetz, MABG), BGBl. I Nr. 89/2012, i.d.g.F.
  • Verordnung über Ausbildung und Qualifikationsprofile der medizinischen Assistenzberufe (MAB-Ausbildungsverordnung, MAB-AV), BGBl. II Nr. 282/2013, i.d.g.F.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Berufsverband diplomierter medizinisch technischer Fachdienste (DMTF)/medizinischer Assistenzberufe (MAB) Österreich

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