
Das Rezept
Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sind bestimmte Arzneimittel in Österreich rezeptpflichtig und dürfen nur nach ärztlicher Verordnung von Apotheken ausgegeben werden. Bei der Ausgabe der Medikamente in der Apotheke ist von der Patientin/vom Patienten für jede verschriebene Medikamentenpackung eine Rezeptgebühr zu bezahlen. Erfahren Sie, welche Angaben ein Rezept enthalten muss und was der Unterschied zwischen einem Kassen- bzw. Privatrezept ist.
Rezeptverschreibung ohne Arztkontakt mit e-Medikation: Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, können Kassenärztinnen und Kassenärzte Medikamente verschreiben, ohne dass Patientinnen und Patienten dafür eine Arztordination aufsuchen müssen. Dies trägt dazu bei, die Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus zu reduzieren. Dieses neue Service kann bei Kassenärztinnen und Kassenärzten in Anspruch genommen werden, die mit e-Medikation arbeiten. Diese Regelung gilt für die Dauer der Corona-Pandemie. Mehr Infos unter www.chipkarte.at.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 08.09.2017
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