
ELGA: So funktioniert die Elektronische Gesundheitsakte
Ein ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA), beispielsweise ein Röntgeninstitut, erstellt einen Befund. Damit dieser Befund für andere ELGA-GDA im Rahmen eines Behandlungs- oder Betreuungskonnexes in ELGA auffindbar ist, muss er in einem elektronischen Register eingetragen werden. Dort entsteht, wie in einem Inhaltsverzeichnis, ein Eintrag, der auf das Dokument und den Ort, an dem das gewünschte Dokument aufgefunden werden kann, verweist (Verweisregister).
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 29.01.2020
Erstellt durch Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ELGA GmbH
Freigegeben durch Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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