
ELGA: Rechtliche Grundlagen
Die Elektronische Gesundheitsakte hat ihre rechtliche Grundlage im Gesundheitstelematikgesetz 2012, das am am 1. 1. 2013 in Kraft getreten ist. Die ELGA-spezifischen Bestimmungen sind im Wesentlichen im 4. Abschnitt geregelt. Präzisiert werden die Bestimmungen des GTelG 2012 durch die ELGA-Verordnung 2015 (ELGA-VO 2015). Zudem ist das Datenschutzgesetz 2000 eine weitere wesentliche Rechtsquelle für das ELGA Informationssystem, das jedoch ab 25. 5. 2018 durch das Datenschutzgesetz ersetzt wird. Auf europäischer Ebene sind insbesondere die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechtecharta) sowie die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG (bzw. ab 25. 5. 2018 die Datenschutz-Grundverordnung) und das Arbeitspapier über die Verarbeitung von Patientendaten in elektronischen Patientenakten (EPA)(WP 131) der Art. 29-Datenschutzgruppe zu nennen.
Übersicht der rechtlichen Grundlagen
- Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012)
- ELGA-Verordnung 2015 (ELGA-VO 2015)
- Datenschutzgesetz
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Datenschutz-Grundverordnun
- Arbeitspapier über die Verarbeitung von Patientendaten in elektronischen Patientenakten (EPA) (WP 131) der Art. 29-Datenschutzgruppe
Hinweis Mit 25. 5. 2018 wird die Art. 29-Datenschutzgruppe durch den Europäischen Datenschutzausschuss gemäß Art. 68ff Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 25.05.2018
Erstellt durch Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Beratung & Hilfe
ELGA: Beratung & Hilfe (Informationen zur ELGA-Serviceline, zur ELGA-Widerspruchstelle und zur ELGA-Ombudsstelle im jeweiligen Bundesland sowie verschiedene Formulare zum Herunterladen und Ausfüllen.)
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