E-Medikation ist eine Datenbank, in der von Ärztinnen/Ärzten verordnete bzw. von Apotheken abgegebene Medikamente und wechselwirkungsrelevante, nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel gespeichert werden. In der e-Medikationsliste am ELGA-Portal sehen Patientinnen/Patienten sowohl ihre verschriebenen, als auch in der Apotheke abgeholten Medikamente und noch offenen Rezepte. Das Ziel von e-Medikation ist, das Risiko von unerwünschten Wechselwirkungen oder Überdosierungen hintanzuhalten und die Sicherheit bei der Einnahme von Medikamenten für die Patientinnen/Patienten zu erhöhen.
Niedergelassene Ärztinnen/Ärzte mit Kassenvertrag sind verpflichtet, alle Medikamente, die sie verordnen, in die e-Medikationsliste der Patientinnen/Patienten einzutragen. Über die auf dem Rezept aufgedruckte eMED-ID (ein von Scannern lesbarer 2-D-Matrixcode) können in der Apotheke die Verordnungen auf dem Rezept abgerufen werden. Das bis dahin noch „offene Rezept“ wird als „abgeholtes Arzneimittel“ in der e-Medikationsliste gekennzeichnet. Auch nicht rezeptpflichtige Medikamente, die eventuell Wechselwirkungen hervorrufen („wechselwirkungsrelevant“ sind), können durch die Apotheke in Ihre e-Medikationsliste eingetragen werden. Dazu ist allerdings eine eindeutige Identifikation durch das Stecken der e-card in der Apotheke erforderlich.
Es ist auch möglich, dass einzelne Medikamente nicht in die e-Medikationsliste aufgenommen werden. Dafür muss die Patientin/der Patient bei der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt vor Ausstellung der Verordnung angeben, dass dieses Arzneimittel nicht in die e-Medikation eingetragen werden soll. In diesem Fall spricht man von einem „situativen Opt-Out“ oder einem „Widerspruch im Anlassfall“, das auch im Gesundheitstelematikgesetz 2012 eindeutig geregelt ist. Dieses Medikament scheint dann zwar auf dem Papierrezept und in der Dokumentation der Ärztin/des Arztes auf, nicht aber in der e-Medikationsliste in ELGA.