
ELGA: Vorteile und Nutzen
Mit ELGA werden die Autonomie und die Rechte der Patientinnen/Patienten durch die umfassenden ELGA-Teilnahmerechte gestärkt. Dazu zählen u.a. die Einsichtnahme in ELGA, sowie das Downloaden und Ausdrucken von ELGA-Gesundheitsdaten. Bürgerinnen/Bürger können die ELGA-Gesundheitsdaten also uneingeschränkt verarbeiten. Die bereits bestehenden Rechte auf Einsichtnahme in die eigene Krankengeschichte direkt beim betreffenden ELGA-GDA und die Herstellung von Abschriften daraus bleiben von ELGA unberührt. Patientinnen/Patienten selbst können jedoch keine Befunde oder Medikationsdaten in ELGA verfügbar machen.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 29.01.2020
Erstellt durch Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Freigegeben durch Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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