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Neuer Ratgeber für Patientenverfügungen

09.09.2019

Die ARGE PatientenanwältInnen hat gemeinsam mit dem Dachverband Hospiz Österreich einen neuen Ratgeber zum Erstellen einer Patientenverfügung vorgestellt. Anlass war die im Jänner 2019 in Kraft getretene Novelle zum Patientenverfügungsgesetz. Das neue Gesetz soll den Zugang zur Patientenverfügung erleichtern. So ist eine Errichtung nun auch bei den Erwachsenenschutzvereinen möglich. Die Gültigkeit von Patientenverfügungen wurde auf acht Jahre verlängert. Außerdem bedarf die Patientenverfügung bei der Erneuerung keiner juristischen Belehrung mehr.

Welchen Sinn hat eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, konkrete medizinische Behandlungen für sich vorausschauend abzulehnen. Eine Patientenverfügung ist also eine schriftliche Willenserklärung für den Fall des Verlustes der eigenen Entscheidungsfähigkeit. „Die Idee dahinter ist, dass jeder Mensch in Würde, höchstmöglicher Selbstbestimmung und Lebensqualität bis zuletzt leben und sterben kann“, so Waltraud Klasnic von Hospiz Österreich bei der Präsentation des neuen Ratgebers. Um sich über die Möglichkeit der Patientenverfügung ausführlich zu informieren, bieten die Patientenanwaltschaften eine telefonische oder persönliche Erstberatung.

Ein Expertenteam überarbeitete den Ratgeber, der hilfreiche Informationen und Formulierungshilfen zum Erstellen einer Patientenverfügung enthält. Neben dem Ratgeber wurden die ergänzenden Unterlagen erneuert:

  • Formular zum Erstellen einer Patientenverfügung zum Ausdrucken und handschriftlichen Ausfüllen samt Online-Formular,
  • Erneuerungsformular sowie
  • Hinweiskarte auf eine Patientenverfügung.

Ratgeber, Formulare und Hinweiskarte können über die Webseite der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 9. September 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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