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Stevia: Süßen ohne Grenzen?

18.11.2013

Der aus der Pflanze „Stevia rebaudiana“ gewonnene Süßstoff ist innerhalb der Europäischen Union seit Ende 2011 zur Verwendung in Lebensmitteln zugelassen. Mittlerweile hat Stevia einen sehr hohen Bekanntheitsgrad erreicht.

Die Wogen der Berichterstattung bei Markteinführung gingen hoch. Ein Vielfaches süßer als Zucker, hat Stevia keine Kalorien und keinen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel. Zudem trägt es keine kariesfördernden Stoffe in sich, begünstigt also nicht die Entstehung einer Karies. Und der Süßstoff stammt von einer Pflanze. Die perfekte Süße scheint entdeckt zu sein …

Die erste Begeisterungswelle um Stevia hat sich mittlerweile gelegt. Grund hierfür sind mitunter sein leicht bitterer Nachgeschmack sowie Verunsicherung seitens der Konsumentinnen/Konsumenten. Wie „natürlich“ ist Stevia? Was hat E 960 mit der Pflanze zu tun? Hat Stevia gar medizinische Eigenschaften? Medizin-transparent.at hat sich Stevia und den daraus gewonnenen Süßstoff genauer angesehen.

Pflanze als Süßmittel nicht zugelassen

Die Zulassung in der Europäischen Union bezieht sich ausschließlich auf die sogenannten Steviolglykoside. Aufgrund fehlender Studien zum gesamten Steviablatt, das über 100 Wirkstoffe enthält, ist die Pflanze selbst nicht als Süßstoff zugelassen. Steviolglykoside sind isolierte Moleküle, die aus den Blättern der Pflanze durch Extraktion und Reinigung gewonnen werden. Trotz des pflanzlichen Ursprungs ist Stevia Medizin-transparent.at zufolge nicht „natürlicher“ als andere Süßungsmittel.

Steviolglykoside gemäßigt konsumieren

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens der Steviolglykoside wurde wie bei allen Zusatzstoffen, worunter auch diese Süßstoffe fallen, eine umfangreiche Risikoabschätzung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorgenommen. Sie kam für Stevia zum Schluss, dass es weder krebserregend noch erbgutschädigend ist und auch nicht die Fruchtbarkeit oder körperliche Entwicklung negativ beeinflusst. Dennoch sollten Steviolglykoside nicht in unbegrenztem Ausmaß verzehrt werden. Auch hier gilt der viel zitierte Ausspruch: „Die Dosis macht das Gift.“ Wie bei allen Lebensmittelzusatzstoffen wurde auch für Stevia eine maximale Zufuhrdosis (ADI-Wert) durch die EFSA formuliert:

Eine Aufnahme von bis zu 4 mg Steviolglykosiden pro kg Körpergewicht ist bei täglichem Verzehr unbedenklich. Diese Menge kann von einem Menschen täglich, ein Leben lang aufgenommen werden, ohne dass ein gesundheitliches Risiko besteht. In Lebensmitteln erkennt man Steviolglykoside an der Zusatzstoffnummer E 960.

Blutdrucksenkende Wirkung wird diskutiert

Neben den von vielen anderen Süßstoffen ebenso bekannten Vorteilen der Kalorienfreiheit, der insulin-unabhängigen Verstoffwechslung sowie der Schonung der Zähne hinsichtlich Karies stellt sich die Frage, ob Stevia darüber hinaus einen medizinischen Nutzen aufweist. Eine eventuell medizinische Relevanz ergibt sich in einer systematischen Übersichtsarbeit, die auf eine blutdrucksenkende Wirkung Stevias hinweist. Dies untermauern zwei randomisiert-kontrollierte Studien sowie Tierversuche, größere Studien sind dennoch erforderlich, so Medizin-transparent.at. Bezüglich der Wirkung hinsichtlich Diabetes ist die Studienlage zurzeit völlig unzureichend.

Fazit von Medizin-transparent.at: Personen mit niedrigem Blutdruck sollten vorsichtig mit dem Süßungsmittel Stevia umgehen. Dies gilt auch für Patientinnen/Patienten mit niedrigem Blutzucker, eingeschränkter Nierenfunktion oder bei Einnahme gefäßerweiternder Medikamente. Wechselwirkungen und Nebenwirkungen sind nicht auszuschließen. Allgemein treten Nebenwirkungen oder allergische Reaktionen jedoch kaum auf.

Hintergrund Medizin-transparent.at
Expertinnen/Experten des Departments für Evidenzbasierte Medizin und Klinische Epidemiologie der Donau-Universität Krems beleuchten Online-, Zeitungs-, Magazinberichte etc. zu medizinischen sowie naturwissenschaftlichen Themen (www.medizin-transparent.at) und bewerten diese nach evidenzbasierten Kriterien auf ihre Stichhaltigkeit.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Letzte Aktualisierung: 18. November 2013

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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