Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Was ist neu 2012?

02.01.2012

Das Jahr 2012 bringt verschiedene Neuerungen im Gesundheitswesen. Zahlreiche gesetzliche Regelungen treten bereits zu Jahresbeginn 2012 in Kraft. Andere Neuregelungen sollen im Verlauf des Jahres umgesetzt werden.

Hier finden Sie eine Auswahl wichtiger Neuerungen und Initiativen:

Ernährung – Initiative Schulbuffet

Mit dem Nationalen Aktionsplan Ernährung (NAP.e), der im Jänner 2011 vom Ministerrat einstimmig angenommen wurde, sollen zahlreiche Initiativen und Maßnahmen dazu führen, dass die gesündere Wahl beim Essen und Trinken für alle Österreicherinnen und Österreicher die leichtere wird.

So wird 2012 unter anderem die Initiative Schulbuffet gestartet, um Buffetbetreiberinnen/-betreiber bei der Gestaltung des gesunden Angebots zu unterstützen. Über die Hotline 0810/810 227 (Ernährungshotline des FGÖ, erreichbar von Mo bis Fr 8:00-15:00, E-Mail: kontakt@unserschulbuffet.at) werden dazu Fragen beantwortet. Auch eine eigene WebsiteUnser Schulbuffet“ steht zur Verfügung.

e-Health

Die Umsetzung der Infrastruktur der (ELGA) schreitet plangemäß voran und wird 2012 weitgehend abgeschlossen werden. Arbeitsschwerpunkte sind das Berechtigungs- und das Protokollierungssystem, die den datenschutzrechtlichen Kern von ELGA in Bezug auf die Steuerung von Zugriffsrechten und die Nachvollziehbarkeit von tatsächlichen Zugriffen darstellen. Ebenso wird die Einrichtung des ELGA-Zugangsportals, das Patientinnen und Patienten den Zugriff auf ihre eigenen Befunde ermöglicht, in Angriff genommen.

Die e-Medikation ist eine der wichtigsten Anwendungen, die die ELGA-Infrastruktur nützt. Von ihr werden neben einer deutlichen Verbesserung der Patientinnen- und Patientensicherheit auch spürbare ökonomische Effekte erwartet. Die Erprobung im Pilotbetrieb wurde 2011 abgeschlossen und wird anschließend evaluiert.

Das 2010 gestartete Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at mit qualitätsgesicherten Gesundheitsinformationen wird 2012 weiter ausgebaut. Parallel dazu wird mit der Einbettung der ELGA-Funktionalitäten (Zugangsportal) begonnen, die den Bürgerinnen und Bürgern bis Mitte 2013 zur Verfügung stehen sollen.

Impfungen

Folgende Impfungen werden ins Österreichische Impfkonzept neu aufgenommen und für Kinder kostenlos zur Verfügung stehen:

  • Impfungen gegen Pneumokokken (drei bzw. zwei Teilimpfungen bis zum zwölften Lebensmonat)
  • Impfung gegen Meningokokken (für zwölfjährige Kinder)

Zusätzlich wird ein umfangreiches Informationsmaterial zu den verwendeten Impfstoffen in mehreren Sprachen auf der Homepage des Gesundheitsministeriums zur Verfügung gestellt.

Kindergesundheit

Im Rahmen des Kindergesundheitsdialogs sind für 2012 verschiedene Maßnahmen geplant, unter anderem die Einrichtung einer Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendlichengesundheit. Sie soll die Umsetzung der Kindergesundheitsstrategie mit fachlicher Kompetenz unterstützen, begleiten und vorantreiben.

Krankenanstalten

Mit einer Novelle des Kranken- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG) wird der ÖSG 2010 nun umgesetzt. Vorgesehen sind eine patientenorientierte und effizienzfördernde Flexibilisierung der Leistungen in Spitälern und an den Nahtstellen zwischen Spital und ambulantem Bereich. Damit kann die medizinische Akutversorgung wohnortnah und in hoher Versorgungsqualität langfristig sichergestellt werden.

Nationales Programm zur Brustkrebsfrüherkennung


Im Dezember 2011 wurden die grundlegenden Eckpunkte des nationalen , wie die Aufbau- und Ablauforganisation, das Einladungsmanagement, die Öffentlichkeitsarbeit, die Weiter- und Fortbildungen, die technische Qualitätssicherung sowie die Dokumentation von Bund, Ländern und Sozialversicherung beschlossen. 2012 wird das Programm aufgebaut und umgesetzt, starten soll es 2013.

Qualität im österreichischen Gesundheitswesen

Verschiedene 2011 durchgeführte Qualitätsprojekte lieferten wichtige Informationen und Grundlagen für die weitere Qualitätsarbeit zur Verbesserung des Gesundheitswesens.

Schönheitsoperationen

Ein Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (Schönheitsoperationen) ist in Planung. Schönheitsoperationen sind chirurgische Eingriffe, die weitreichende unerwünschte Nebenwirkungen und unerwartete Folgen bzw. Komplikationen nach sich ziehen können, wobei auch ästhetische Behandlungen Gefahrenpotenzial in sich bergen.

Die Schaffung von Regelungen für die Durchführung derartiger Eingriffe ist insbesondere zum Schutz von Minderjährigen dringend erforderlich. Die zentralen Punkte des Gesetzes sind detaillierte Aufklärungs- und Einwilligungsregelungen sowie die Qualitätssicherung im Hinblick auf die erforderliche ärztliche Qualifikation sowie die lückenlose Dokumentation und Nachvollziehbarkeit.

Suchtmittel: Eindämmung gefährlicher psychoaktiver Substanzen

Österreichische und europäische Frühwarnsysteme zeigen, dass in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial im Umlauf sind. Sie werden vor allem über das Internet und in einschlägigen Shops in bunten Verpackungen und ohne Deklaration der enthaltenen Substanzen angeboten und irreführend als Räucherwerk, Kräutermischung, Badesalz, etc. beworben. Das Angebot richtet sich gezielt an junge, am Ausprobieren psychoaktiver Wirkungen interessierte Konsumentinnen und Konsumenten. Da die Auswirkungen des Konsums aber weitestgehend unbekannt sind, geht von den Stoffen ein gesundheitliches Risiko aus.

Bisher konnten bestimmte Erzeuger und Händler die internationale Suchtmittelkontrolle und die Drogengesetzgebung immer wieder umgehen, da durch Veränderungen der chemischen Verbindungen von kontrollierten Suchtmitteln neue Stoffe geschaffen werden. Das „Neue Psychoaktive-Substanzen-Gesetz“ soll es ermöglichen, durch gezielt angebotsseitige Instrumentarien die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen. Ergänzend ist eine Beobachtung der Entwicklungen auf dem so genannten „Legal Highs“-Markt und, soweit möglich, die Risikobewertung bei wieder neu auftauchenden Substanzen vorgesehen. Das Gesetz tritt mit 1. 2. 2012 in Kraft.

Letzte Aktualisierung: 2. Januar 2012

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Zurück zum Anfang des Inhaltes