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Was ist neu im Jahr 2011?

11.01.2011

Das Jahr 2011 bringt verschiedene Neuregelungen im Gesundheitswesen, unter anderem im Bereich der Unfall- und Krankenversicherung oder der ambulanten Versorgung.
Hier finden Sie eine Auswahl wichtiger Veränderungen mit den neuen gesetzlichen Regelungen:

  • Bezieherinnen und Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung in die Krankenversicherung einbezogenMindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher ohne Krankenversicherungsschutz sind in die Krankenversicherung einbezogen. Diese Neuregelung ist bereits seit 1.9.2010 wirksam. Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag der Zuerkennung einer Mindestsicherungsleistung, sie endet mit jenem Tag, an dem die Mindestsicherung endet. Die Meldung führt der jeweilige Sozialhilfeträger durch. Die Beiträge bezahlt das jeweilige Bundesland. Beitragsgrundlage ist der jeweilige Ausgleichszulagenrichtsatz.

    Neuregelung: Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 (BGBl. I Nr. 63/2010) und die Änderung der Verordnung über die Durchführung der Krankenversicherung für die gemäß § 9 ASVG in die Krankenversicherung einbezogenen Personen (BGBl. II Nr. 262/2010).
  • Kindergartenkinder in die Unfallversicherung einbezogenKindergartenkinder, die im verpflichtenden Kindergartenjahr vor Schuleintritt eine Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 16 Wochenstunden besuchen, sind seit dem 1.9.2010 in die Unfallversicherung einbezogen. Die Versicherung gilt auch für Wegunfälle.
  • Ausdehnung der Bemessungsgrundlage für das Krankengeld für freie Dienstnehmerinnen/DienstnehmerDa freie Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer oftmals einen stark schwankenden Arbeitsverdienst haben, kann es bei der Bemessung des Krankengeldes zu Ansprüchen kommen, die nicht den durchschnittlichen Beitragsleistungen der letzten Kalendermonate entsprechen. Mit Wirkung ab dem 1.9.2010 ist daher vorgesehen, dass die letzten drei vollen Monate als Durchrechnungszeitraum für freie Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer gelten.

    Neuregelung: Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung (BGBl I Nr. 61/2010)
  • Personen in Beschäftigungstherapie unfallversichertFür Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung einer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können, gibt es die Möglichkeit einer Beschäftigungstherapie in speziellen Einrichtungen (Tagesheime, betriebliche Arbeitsgruppen oder Einrichtungen in Wohnheimen). Auch in der Beschäftigungstherapie und auf dem Weg zu der jeweiligen Einrichtung kann ein Unfall passieren. Bisher waren diese Personen im Fall eines Unfalls ohne Versicherungsschutz. Ab 1.1. 2011 gibt es für diese Personengruppe eine Teilversicherung in der Unfallversicherung. Dadurch sind rund 20.000 Menschen mit Behinderung, die zum Beispiel in Tageswerkstätten tätig sind, nun auch unfallversichert.

    Neuregelung: 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz
  • Arzneimittel-HotlineDie Österreichische Apothekerkammer betreibt ab 1.1.2011 einen Telefondienst, der Anfragen zu Arzneimitteln beantwortet. Dieser Service ist insbesondere für Blinde und Sehbehinderte gedacht. Unter der Hotline 1455 gibt das Apotheken-Callcenter auch Auskunft über die nächste dienstbereite Apotheke, deren Öffnungszeiten und den Weg dorthin.

    Neuregelung: Änderung der Apothekenbetriebsordnung 2005

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen samt Daten und Fakten finden Sie unter „Was ist neu im Jahr 2011?“ auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Letzte Aktualisierung: 11. Januar 2011

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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