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Strukturplan für Gesundheitsversorgung (ÖSG 2010)

22.12.2010

Welche Spitalsstrukturen sind für die Sicherung der Grundversorgung notwendig? Wie rasch können Patientinnen/Patienten Akutkrankenhäuser erreichen? Wo besteht Bedarf an Rehabilitationszentren? Eine detaillierte Entscheidungsgrundlage für wichtige Fragen der Gesundheitsplanung liefert der neue Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) 2010.

Darin werden strukturelle Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige und effiziente Gesundheitsversorgung in Österreich bis zum Jahr 2020 beschrieben. Der im Auftrag der Bundesgesundheitsagentur von der Gesundheit Österreich GmbH erstellte Plan wurde vor Kurzem von der Bundesgesundheitskommission, dem obersten Steuerungsgremium für Gesundheit, beschlossen und beinhaltet die verbindliche Rahmenplanung für alle weiteren Planungen.

Bundesweite Planung


Der ÖSG 2010 sieht eine koordinierte, überregionale Planung der Gesundheitsversorgung in Spitälern vor. Dadurch sollen ihre Leistungen besser an den tatsächlichen Bedarf vor Ort angepasst und ihre Effizienz gesteigert werden. Erstmals wird nicht nur der Spitalsbereich betrachtet, sondern die gesamte Versorgung einer Region berücksichtigt. So enthält der ÖSG nun auch Vorgaben für den ambulanten Bereich und für die Rehabilitation.

Im ÖSG ist eine abgestufte Versorgung geplant. Große, überregionale Spitäler sollen für komplexe Behandlungen zuständig sein. Kleine, wohnortnahe Krankenhäuser sollen, im Verbund mit spezialisierten Spitälern, eine hochwertige Grundversorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten. Zentrale Aufnahmestationen werden für die Erstbegutachtung und Notfallversorgung rund um die Uhr geöffnet sein und – wenn nötig – die Patientinnen und Patienten rasch zur richtigen Folgebehandlung an Spezialabteilungen weiterleiten. Im ÖSG wurden anerkannte Qualitätskriterien für die Versorgungsstruktur berücksichtigt.

Neue Organisationsformen

Geplant sind auch neue Organisationsformen in Spitälern, um die Effizienz zu erhöhen: So soll z.B. in Tages- und Wochenkliniken für geplante Behandlungen die vorhandene Infrastruktur (z.B. Betten) durch mehrere Fachrichtungen gemeinsam genutzt werden. Die Umsetzung der Vorgaben des ÖSG liegt bei den Ländern, die den ÖSG im Rahmen von regionalen Detailplanungen („Regionalen Strukturplänen Gesundheit“) auf Landesebene zu konkretisieren haben.

Weitere Informationen: Die Planung der Gesundheitsversorgung

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